Aus der Bürgerschaft wird angefragt, wann mit einer Bebaubarkeit des neuen Baugebiets gerechnet werden kann. Bürgermeister Ingwersen erwidert, dass mit den notwendigen Erschließungsarbeiten des Baugebiets nicht vor Ablauf einer Frist von 12 – 18 Monaten nach Aufstellungsbeschluss begonnen werden kann.