Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Einladung und der Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Tagesordnungspunkte „Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse“ und „Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung –nichtöffentlicher Teil-„ werden gestrichen, weil es in der letzten Sitzungen einen nichtöffentlichen Teil nicht gab.