Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Aufnahme des Bewerbers Manfred Peyser, Wyk auf Föhr, Feldstr. 18b, in die Vorschlagsliste zur Neuwahl von Schöffen des Amtsgerichts Niebüll für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 wird im Rahmen einer Eilentscheidung zugestimmt.

 


Herr Roth berichtet anhand der Vorlage Stadt/001476. Die Vorlage wurde im Vorwege nicht verteilt, da der Sachverhalt erst kurz vor der Sitzung bekannt wurde. Die Vorlage ist wie folgt gefasst:

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) hat jede Gemeinde alle vier Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffen der Amtsgerichte aufzustellen. Die Stadt Wyk auf Föhr hat aufgrund ihrer Einwohnergröße mindestens sechs Personen als Vorschlag zu benennen. Nach einer schriftlichen Umfrage bei den politischen Parteien und Wählergruppen und sonstigen geeigneten Stellen vom 22.03.2004 ist leider nur eine verwertbare Bewerbung erfolgt. Nach mündlicher Auskunft des Amtsgerichts konnte in diesem Jahr ausnahmsweise auf die Meldung der Stadt Wyk auf Föhr verzichtet werden, weil mit insgesamt 50 Vorschlägen das erforderliche Kontingent für die Wahl von 25 Schöffen erfüllt ist. Nach einer erneuten Entscheidung des Amtsgerichts Niebüll vom 25.08.2004 wird nun doch auf die Meldung des einzigen geeigneten Wyker Kandidaten Wert gelegt, weil offensichtlich nicht alle Bewerbungen die Voraussetzungen für das Amt eines Schöffen erfüllen.

Der Wyker Bewerber, Herr Manfred Peyser, Wyk auf Föhr, Feldstraße 18 b, erfüllt nicht die in §§ 32 bis 34 des GVG genannten Hinderungsgründe für die Berufung in das Schöffenamt und besitzt aufgrund seiner früheren beruflichen Tätigkeit und seiner derzeitigen Tätigkeit als ehrenamtlicher Schiedsmann der Stadt Wyk auf Föhr ausreichende Grundkenntnisse für dieses Amt. Das Amtsgericht möchte ihn deshalb in die Vorschlagslisten der im Oktober stattfindenden Wahl der Schöffen aufnehmen. Das Amtsgericht bittet jedoch, die Meldung nach erfolgter Beschlussfassung der Wyker Stadtvertretung und anschließender einwöchiger Veröffentlichung bereits bis Mitte September vorzulegen. Da der Sitzungstermin der Stadtvertretung im September für den fristgerechten Ablauf des Meldeverfahrens zu spät wäre, ist für die nächste Sitzung am 26.08.2004 eine Eilentscheidung erforderlich.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 36 GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung erforderlich.


Abstimmungsergebnis:  16 Ja-Stimmen