Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen der Straße Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der Gmelinstraße und dem Strand, insbesondere für das Gelände des „Paritätischen Hauses Schöneberg“, wird der Aufstellungsbeschluss für eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. In diese Änderung wird der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 unmittelbar südlich des Geländes des „Paritätischen Hauses Schöneberg“ einbezogen. Das Verfahren wird im Wege eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB durchgeführt.


Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

Für die Planung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2.    Im Interesse der touristischen Weiterentwicklung der Stadt Wyk auf Föhr sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Hotels der gehobenen Klasse (ab 4 Sterne „Superior“ im Sinne der „Deutschen Hotelklassifizierung“) geschaffen werden. Dies bedeutet u. a.:

2.1 Ausweisung eines Sondergebietes „Hotel und Hotelappartementanlagemit ca. 140 Zimmern an Stelle des bislang festgesetzten Sondergebietes (SO) einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen;
Im Rahmen der Hotelnutzung sind sowohl der Grundsatz der Barrierefreiheit als auch die besonderen touristischen Belange von Menschen mit Behinderungen in einem Teil der Nutzungseinheiten zu berücksichtigen.
Zur Hotelanlage können, soweit nicht anderweitig nachgewiesen in einem eigenständigen Gebäude Personalwohnungen zugeordnet werden. Dadurch soll eine zusätzliche Beeinträchtigung des lokalen Wohnungsmarkts vermieden werden.

2.2 Ermöglichung einer Hotelappartementnutzung von maximal 55 Einheiten. Diese Einheiten müssen mit der Hotelanlage organisatorisch und betriebstechnisch verknüpft sein. Dabei ist die touristisch-gewerbliche Nutzung dieser Hotelappartements durch geeignete rechtliche Regelungen nachhaltig und langfristig zu sichern.

2.3 Das zulässige Maß der baulichen Nutzung soll sich an den bisherigen Planfestsetzungen orientieren sowohl hinsichtlich der überbaubaren Grundfläche als auch im Hinblick auf die Geschosszahl.

2.4 Im Hinblick auf das Einfügen in den bestehenden städtebaulichen Gesamtzu-sammenhang der Umgebung ist eine Bauweise von 3 und 4 Geschossen mit ausgebautem Dach anzustreben. Im Bereich der Gmelinstraße sind Gebäude mit bis zu 3 Geschossen mit ausgebautem Dach zulässig. Ein hervortretender höherer Baukörper als städtebauliche Dominante ist vorgesehen bis maximal 4 Geschosse mit ausgebautem Dach. Großmaßstäbliche Bauformen sind in  kleinteilige Gliederungselemente umzusetzen.

2.5 Die Ausbildung einer Dachlandschaft von geneigten Dächern sowie die besonderen Gesichtspunkte einer Gestaltung entlang der Küste (Fern-/Nahwirkung, Höhenentwicklung, Materialwahl, Licht usw.) sind zu beachten.

2.6 Der parkähnliche Charakter des heutigen Geländes ist zu erhalten und weiterzuentwickeln, insbesondere auch im Hinblick auf den westlich angrenzenden Bereich u. a. des Nordsee-Kurparks.

2.7 Die Einrichtungen zur Strandversorgung werden an die Gesamtplanung der Hotelanlage angepasst.

3.    Die Ausarbeitung der Planunterlagen wird über den Vorhabenträger erfolgen.

4.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sollen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Ferner ist eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.

5.    Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

Zu c) Geltungsbereich

 

Der ca. 2,5 ha große Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt und umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Wyk, Flur 11, Nrn: 177 (teilweise), 292, 293 und 294.


Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage. Auf Nachfrage teilt Herr Schmidt mit, dass die Stadt Wyk auf Föhr rechtlich keinen Einfluss auf den Baumbestand nehmen könne, die Planer aber auf „wertvolle“ Bäume achten würden. Der Eulenkamp diene lediglich als Zufahrt für die Belieferung bzw. Gäste des Restaurants. Der Vorlage wird mit einigen Änderungen, die kursiv dargestellt sind, mehrheitlich zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:           10 Ja, 2 Nein (Punkte a), b) und c) zusammen, einschl. Änderungen)