Sitzung: 07.07.2010 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: Stadt/001771/1
Beschlussempfehlung:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen der Straße Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der Gmelinstraße und dem Strand, insbesondere für das Gelände des „Paritätischen Hauses Schöneberg“, wird der Aufstellungsbeschluss für eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. In diese Änderung wird der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 unmittelbar südlich des Geländes des „Paritätischen Hauses Schöneberg“ einbezogen. Das Verfahren wird im Wege eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB durchgeführt.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
Für die Planung werden die
folgenden Planungsziele festgelegt:
2.
Im Interesse der touristischen Weiterentwicklung
der Stadt Wyk auf Föhr sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Zulässigkeit eines Hotels der gehobenen Klasse (ab 4 Sterne „Superior“ im Sinne
der „Deutschen Hotelklassifizierung“) geschaffen werden. Dies bedeutet u. a.:
2.1 Ausweisung eines Sondergebietes „Hotel und Hotelappartementanlage“ mit
ca. 140 Zimmern an Stelle des bislang festgesetzten Sondergebietes (SO)
einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen;
Im Rahmen der Hotelnutzung sind sowohl der Grundsatz der Barrierefreiheit als
auch die besonderen touristischen Belange von Menschen mit Behinderungen in
einem Teil der Nutzungseinheiten zu berücksichtigen.
Zur Hotelanlage können, soweit nicht anderweitig nachgewiesen in einem
eigenständigen Gebäude Personalwohnungen zugeordnet werden. Dadurch soll eine
zusätzliche Beeinträchtigung des lokalen Wohnungsmarkts vermieden werden.
2.2 Ermöglichung einer Hotelappartementnutzung von maximal 55 Einheiten.
Diese Einheiten müssen mit der Hotelanlage organisatorisch und
betriebstechnisch verknüpft sein. Dabei ist die touristisch-gewerbliche Nutzung
dieser Hotelappartements durch geeignete rechtliche Regelungen
nachhaltig und langfristig zu sichern.
2.3 Das zulässige Maß der baulichen Nutzung soll sich an den bisherigen
Planfestsetzungen orientieren sowohl hinsichtlich der überbaubaren Grundfläche
als auch im Hinblick auf die Geschosszahl.
2.4 Im Hinblick auf das Einfügen in den bestehenden städtebaulichen
Gesamtzu-sammenhang der Umgebung ist eine Bauweise von 3 und 4 Geschossen mit
ausgebautem Dach anzustreben. Im Bereich der Gmelinstraße sind Gebäude mit bis
zu 3 Geschossen mit ausgebautem Dach zulässig. Ein hervortretender höherer
Baukörper als städtebauliche Dominante ist vorgesehen bis maximal 4 Geschosse
mit ausgebautem Dach. Großmaßstäbliche Bauformen sind in kleinteilige Gliederungselemente umzusetzen.
2.5 Die Ausbildung einer Dachlandschaft von geneigten Dächern sowie die
besonderen Gesichtspunkte einer Gestaltung entlang der Küste (Fern-/Nahwirkung,
Höhenentwicklung, Materialwahl, Licht usw.) sind zu beachten.
2.6 Der parkähnliche Charakter des heutigen Geländes ist zu erhalten und
weiterzuentwickeln, insbesondere auch im Hinblick auf den westlich angrenzenden
Bereich u. a. des Nordsee-Kurparks.
2.7 Die Einrichtungen zur Strandversorgung werden an die Gesamtplanung der
Hotelanlage angepasst.
3.
Die Ausarbeitung der Planunterlagen wird über
den Vorhabenträger erfolgen.
4.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sollen im Rahmen einer
öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB). Ferner ist eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.
5.
Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Zu c) Geltungsbereich
Der ca. 2,5 ha große Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt und umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Wyk, Flur 11, Nrn: 177 (teilweise), 292, 293 und 294.
Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage. Auf Nachfrage teilt Herr Schmidt mit, dass die Stadt Wyk auf Föhr rechtlich keinen Einfluss auf den Baumbestand nehmen könne, die Planer aber auf „wertvolle“ Bäume achten würden. Der Eulenkamp diene lediglich als Zufahrt für die Belieferung bzw. Gäste des Restaurants. Der Vorlage wird mit einigen Änderungen, die kursiv dargestellt sind, mehrheitlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja, 2 Nein (Punkte a), b) und c) zusammen, einschl. Änderungen)