Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen der Straße Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der Gmelinstraße und dem Strand, insbesondere für das Gelände des „Paritätischen Hauses Schöneberg“ bis zum Strand, wird der Aufstellungsbeschluss für eine 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.


Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

Für die Planung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2.    Im Interesse der touristischen Weiterentwicklung der Stadt Wyk auf Föhr sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Hotels der gehobenen Klasse (mind. 4 Sterne im Sinne der „Deutschen Hotelklassifizierung“) geschaffen werden. Dies bedeutet u. a.:

2.1 Ausweisung einer Sonderbaufläche S7 „Hotel- und Hotelappartementanlage“ an Stelle der bislang dargestellten Sonderbaufläche S7 „Wohnen, Betreuung und Beschäftigung für Behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen“. Dieses beinhaltet die Hotelanlage mit den zugehörigen Einrichtungen (Wellness, Gastronomie, Veranstaltungssaal), ein eigenständiges Gebäude für Personalwohnungen sowie Hotelappartementeinheiten, die mit der Hotelanlage organisatorisch und betriebstechnisch verknüpft sind.

2.2 Die Ausweisung der Sonderbaufläche S18 „Strandbewirtschaftung“ für Einrichtungen zur Strandversorgung wird an die Gesamtplanung der Hotelanlage angepasst. 

2.3 Die Fußwegebeziehungen am Strand sowie unmittelbar angrenzend zur Hotelanlage werden entsprechend des geplanten touristischen Nutzungs- und Freiraumkonzeptes überprüft.

3.    Die Ausarbeitung der Planunterlagen wird über den Vorhabenträger erfolgen.

4.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sollen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Ferner ist eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.

5.    Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

Zu c) Geltungsbereich

 

Der ca. 2,5 ha große Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt und umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Wyk, Flur 11, Nrn: 177 (teilweise), 292, 293 und 294.


Die Ausschussvorsitzende stellt den bisherigen Werdegang dar. Im ersten Schritt sei der Flächennutzungsplan zu ändern. Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage. In der folgenden Diskussionsrunde werden unterschiedliche Meinungen der Fraktionen deutlich. Die CDU-Fraktion bittet um eine kurze Unterbrechung der Sitzung für eine Fraktionsbesprechung. Es wird ein Antrag auf Vertagen der Vorlage gebeten. Diesem wird mehrheitlich nicht entsprochen. Im weiteren Verlauf spricht sich die Mehrheit der Ausschussmitglieder für die Fortführung des Verfahrens aus. Die Vorlage wird mit einigen Änderungen, die kursiv dargestellt sind, zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:           2 Ja, 10 Nein (vertagen)

                                                10 Ja, 2 Nein (Punkte a), b) und c) zusammen, einschl. Änderungen)