Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Interesse eines ansprechenden Erscheinungsbildes möchte die Gemeinde Wittdün auf Amrum die nichtamtlichen Hinweisschilder einheitlich gestalten (sog. Leitsystem der Gemeinde Wittdün auf Amrum). Die Schilder sollen auf Betriebe und Einrichtungen aufmerksam machen, die von Durchfahrtsstraßen und Wegen innerhalb der bebauten Ortsteile nicht unmittelbar erkennbar sind und die wesentlich auf auswärtige Besucher ausgerichtet sind. Eine einheitliche Gestaltung soll die Orientierung für Ortsfremde fördern und störende Häufungen von unterschiedlichen Schildern auf engstem Raum vermeiden.

 

Wer an der Aufstellung eines Schildes interessiert ist, kann über das Amt Föhr-Amrum einen Antrag auf Sondernutzung stellen. Die Außenstelle hält entsprechende Antragsformulare bereit. Genehmigt wird ein Schild nur an einem oder mehreren der elf vorgesehenen Standorte und nur unter der Auflage, dass das Schild dem Design des Leitsystems entspricht. Den Auftrag zur Herstellung des Schildes erteilt der Sondernutzungsberechtigte selbst.

 

Für die Sondernutzung wird eine jährliche Gebühr erhoben. Dafür ist eine Änderung der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Wittdün auf Amrum erforderlich.

 

Finanzierung:

Erhebung von Sondernutzungsgebühren.

 

Die GV beschließt einstimmig den folgenden 3. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Wittdün auf Amrum:

 

3. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Wittdün auf Amrum

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.03.2009 (GVOBl. 2009, 93), der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 15.01.2005 (GVOBl. 2005, 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2007 (GVOBl. 2007, 362), des § 26 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 25.11.2003 (GVOBl. 2003, 631), des § 4 der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Wittdün auf Amrum vom 25.07.1988 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom ................ folgender 3. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Wittdün auf Amrum erlassen:

 

Artikel I

 

Die Anlage zu § 4 der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Wittdün auf Amrum erhält zu Nr. 4 folgende Fassung:

 

„4. Hinweisschilder (sog. Leitsystem der Gemeinde Wittdün auf Amrum)

      jährlich                                                       100,00 €

      Die Gebühr ermäßigt sich

      bei   2 Schildern auf jährlich                     180,00 €

      bei   3 Schildern auf jährlich                     240,00 €

      bei   4 Schildern auf jährlich                     280,00 €

      bei   5 Schildern auf jährlich                     320,00 €

      bei   6 Schildern auf jährlich                     360,00 €

      bei   7 Schildern auf jährlich                     400,00 €

      bei   8 Schildern auf jährlich                     440,00 €

      bei   9 Schildern auf jährlich                     480,00 €

      bei 10 Schildern auf jährlich                     520,00 €

      bei 11 Schildern auf jährlich                     560,00 €

 

 

Artikel II

 

Der 3. Nachtrag zur Gebührensatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Wittdün auf Amrum,

 

 

                                                                                    Gemeinde Wittdün auf Amrum

                                                                                    Der Bürgermeister

 

 

                                                                                    (Jungclaus)