Der GV liegt die 1. Nachtragshaushaltssatzung vor. Der FA hat sich in der letzten Sitzung mit diesem Thema befasst.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 der Gemeinde Wittdün auf Amrum trägt der Vorschrift des § 95 b, Abs. 2, Nr. 2 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein Rechnung, einen Nachtrag unverzüglich dann zu erlassen, wenn die Deckung für eine Investition nach den bestehenden Planansätzen nicht gewährleistet ist.

 

Dies trifft auf drei Ansätze des Finanzplanes im Haushaltsplan der Gemeinde Wittdün auf Amrum zu. Im Ergebnishaushalt wurden kleine Anpassungen vorgenommen.

 

Im Nachtragshaushalt 2009 der Gemeinde Wittdün auf Amrum wurde für die Baumaßnahme Nordwandelbahn ein Betrag in Höhe von 90.000 € veranlagt. Durch den strengen Winter 2009/2010 wurde die Baumaßnahme erst 2010 begonnen. Da die neuen Erkenntnisse ergeben haben, dass man mit den 90.000 € nicht auskommt, wurde der Ansatz um 30.000 € erhöht, so dass der komplette Ansatz in Höhe von 120.000 € im Nachtrag 2010 neu angesetzt wird. Da es für die Baumaßnahme Nordwandelbahn keine Fördermittel gibt, muss der komplette Betrag durch eine Kreditaufnahme finanziert werden.

 

Ebenfalls waren im Nachtrag 2009 für die Neubeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges ein Betrag in Höhe 230.000 € eingeplant. Da die Ausschreibung durch die Firma GMSH noch am laufen ist und aus diesem Grund noch eine Zahlung gelaufen ist, wird der Betrag im Nachtrag 2010 neu eingeplant.

 

Das Feuerwehrfahrzeug soll wie die Nordwandelbahn auch durch eine Kreditaufnahme finanziert werden. Im Nachtrag 2009 war allerdings der komplette Betrag von 230.000 € als Kredit vorgesehen, weil der Bewilligungsbescheid über die Zuweisung zur Förderung des Feuerwehrwesens (§ 31 FAG) noch nicht vorlag. Da dieser Bescheid am 16.03.2010 durch den Kreis Nordfriesland übersandt wurde, ist die Kreditaufnahme um den gewährten Betrag in Höhe von 64.300 € verringert worden.

 

Die Kreditaufnahme aus dem Nachtrag 2009 wurde vom Kreis Nordfriesland gewährt. Da die Kreditaufnahme aber noch nicht umgesetzt wurde, wird diese auch im Nachtrag 2010 neu eingesetzt. Durch die Zuweisung in Höhe von 64.300 € aus der Feuerschutzsteuer verringert sich die Kreditaufnahme von 318.500 € auf 285.700 €.

 

Durch den Verkauf des alten Wittdüner Feuerwehrfahrzeuges an die Wyker Flugplatzbetriebs GmbH wurde ein Betrag in Höhe von 4.001 € eingenommen.

 

4.3         Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten (ohne

Umschuldungen):

 

Aufgestellt: Wittdün auf Amrum, den 03.07.2010

 

___________

(Schmidt)

 

 

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Wittdün auf Amrum

 

 

für das Haushaltsjahr 2010

 

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 06.07.2010 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

 

                                                                              § 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

erhöht

um

vermindert

um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

EUR

EUR

EUR

EUR

 

1. im Ergebnisplan der

Gesamtbetrag der Erträge                      4.100                      0             1.261.700          1.265.800

Gesamtbetrag der Aufwendungen       32.800                      0             1.363.000          1.395.800

Jahresüberschuss                                          0                      0                           0                        0

Jahresfehlbetrag                                   28.700                      0                235.300             264.000

 

2. im Finanzplan der

Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit            100                                    1.260.800          1.260.900

Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit       32.800                      0             1.478.500          1.511.300

Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitions- und

Finanzierungstätigkeit                         354.000                      0                109.900             463.900

Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitions- und

Finanzierungstätigkeit                         350.000                      0                182.800             532.800

 

 

§ 2

 

1.    Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 0,00 €  auf 285.700 €

     2.    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.

     3.    Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.

 

§ 5

 

Der Wirtschaftsplan des Amrum Touristik Wittdün wird nicht verändert.

 

                                                                              § 6

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ............................ 2010 erteilt.

 

 

25946 Wittdün auf Amrum, den _______________ 2010.

 

                                                                                               Der Bürgermeister

                                                                                              

                                                                                               ________________

                                                                  (LS)                     (Jungclaus)

 

Der 1. Nachtrag wird gemäss Vorlage einstimmig erlassen.