Sitzung: 06.07.2010 Gemeindevertretung
Der GV liegt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung vor. Der FA hat sich in der letzten Sitzung mit
diesem Thema befasst.
Die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2010 der Gemeinde Wittdün auf Amrum trägt der Vorschrift
des § 95 b, Abs. 2, Nr. 2 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein Rechnung, einen
Nachtrag unverzüglich dann zu erlassen, wenn die Deckung für eine Investition
nach den bestehenden Planansätzen nicht gewährleistet ist.
Dies trifft auf drei
Ansätze des Finanzplanes im Haushaltsplan der Gemeinde Wittdün auf Amrum zu. Im
Ergebnishaushalt wurden kleine Anpassungen vorgenommen.
Im Nachtragshaushalt
2009 der Gemeinde Wittdün auf Amrum wurde für die Baumaßnahme Nordwandelbahn
ein Betrag in Höhe von 90.000 € veranlagt. Durch den strengen Winter 2009/2010
wurde die Baumaßnahme erst 2010 begonnen. Da die neuen Erkenntnisse ergeben
haben, dass man mit den 90.000 € nicht auskommt, wurde der Ansatz um 30.000 €
erhöht, so dass der komplette Ansatz in Höhe von 120.000 € im Nachtrag 2010 neu
angesetzt wird. Da es für die Baumaßnahme Nordwandelbahn keine Fördermittel
gibt, muss der komplette Betrag durch eine Kreditaufnahme finanziert werden.
Ebenfalls waren im
Nachtrag 2009 für die Neubeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges ein Betrag in
Höhe 230.000 € eingeplant. Da die Ausschreibung durch die Firma GMSH noch am
laufen ist und aus diesem Grund noch eine Zahlung gelaufen ist, wird der Betrag
im Nachtrag 2010 neu eingeplant.
Das Feuerwehrfahrzeug
soll wie die Nordwandelbahn auch durch eine Kreditaufnahme finanziert werden.
Im Nachtrag 2009 war allerdings der komplette Betrag von 230.000 € als Kredit
vorgesehen, weil der Bewilligungsbescheid über die Zuweisung zur Förderung des
Feuerwehrwesens (§ 31 FAG) noch nicht vorlag. Da dieser Bescheid am 16.03.2010
durch den Kreis Nordfriesland übersandt wurde, ist die Kreditaufnahme um den
gewährten Betrag in Höhe von 64.300 € verringert worden.
Die Kreditaufnahme
aus dem Nachtrag 2009 wurde vom Kreis Nordfriesland gewährt. Da die
Kreditaufnahme aber noch nicht umgesetzt wurde, wird diese auch im Nachtrag
2010 neu eingesetzt. Durch die Zuweisung in Höhe von 64.300 € aus der
Feuerschutzsteuer verringert sich die Kreditaufnahme von 318.500 € auf 285.700
€.
Durch den Verkauf des
alten Wittdüner Feuerwehrfahrzeuges an die Wyker Flugplatzbetriebs GmbH wurde
ein Betrag in Höhe von 4.001 € eingenommen.
4.3
Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus
Krediten (ohne
Umschuldungen):
Aufgestellt: Wittdün auf Amrum, den 03.07.2010
___________
(Schmidt)
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Wittdün auf Amrum
für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 06.07.2010 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem
Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
|
gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
||
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
1. im
Ergebnisplan der
Gesamtbetrag
der Erträge 4.100 0 1.261.700 1.265.800
Gesamtbetrag der Aufwendungen 32.800 0 1.363.000 1.395.800
Jahresüberschuss 0 0 0 0
Jahresfehlbetrag 28.700 0 235.300 264.000
2.
im Finanzplan der
Gesamtbetrag
der Einzahlungen
aus
laufender Verwaltungstätigkeit 100 1.260.800 1.260.900
Gesamtbetrag
der Auszahlungen
aus
laufender Verwaltungstätigkeit 32.800 0 1.478.500 1.511.300
Gesamtbetrag
der Einzahlungen
aus
Investitions- und
Finanzierungstätigkeit 354.000 0 109.900 463.900
Gesamtbetrag
der Auszahlungen
aus
Investitions- und
Finanzierungstätigkeit 350.000 0 182.800 532.800
§ 2
1.
Der
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
von bisher 0,00 € auf 285.700 €
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
bleibt unverändert.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt
unverändert.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.
§ 5
Der Wirtschaftsplan des Amrum Touristik Wittdün wird nicht verändert.
§ 6
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ............................ 2010 erteilt.
25946 Wittdün auf Amrum, den
_______________ 2010.
Der
Bürgermeister
________________
(LS) (Jungclaus)
Der 1. Nachtrag wird gemäss Vorlage einstimmig erlassen.