Auf dem Grundstück „Haus Kabelgatt“ soll das vorhandene Gebäude durch vier Einzelbaukörper abgelöst werden. Die Gebäude sollen im sogenannten Bäderstil 2-geschossig errichtet werden. Die Höhenentwicklungen der Gebäude sind durch entsprechende Vorgaben 9,50 m- 9,75 m festgesetzt.

Die GV gibt folgende Stellungnahme ab:

Die GV Nebel gibt zu bedenken, dass eine zweigeschossige Bebauung am Ortsrand- und Dünenbereich nicht gebietsverträglich ist und sich nicht in die dortige Landschaft einfügen wird.

 

-einstimmig-