Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

zu a) Aufhebung des bisherigen Verfahrens

  1. Das Verfahren für den bisherigen Bebauungsplan Nr. 47b, begrenzt von der Straße „Am Golfplatz, der Westgrenze des Flurstückes Nr. 25 in einem Abstand von ca. 85 m westlich zur Strandstraße, der Strandpromenade im Süden sowie dem öffentlichen Grünstreifen im Westen, ausschließlich der zum Marienhof Sanatorium gehörigen Grundstücke, wird aufgehoben.

 

zu b) Aufstellungsbeschluss

 

  1. Für das Gebiet südlich der Straße "Am Golfplatz", westlich des Flurstücks 25 des AOK Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen Grünstreifens wird der Bebauungsplan Nr. 47b aufgestellt.

 

zu c) Festlegung der Planungsziele

  1. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

3.1  Neufestlegung des bestehenden Gemeinbedarfsgebietes für Erholungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche in seinem Bestand und Steuerung der weiteren Entwicklungsmöglichkeiten;

3.2  Abgrenzung der Bereiche mit großmaßstäblichen Gebäuden gegenüber den kleinteilig bebauten Bereichen;

3.3  Abgrenzung der unbebauten Flächen mit Außenbereichscharakter (Wald, Weideflächen, Grünflächen, Spiel- und Sportflächen) gegenüber den angrenzenden bebauten Bereichen.

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das städtische Bauamt beauftragt.
  2. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
  3. Dieser Aufstellungsbeschluss sowie die anderen o.a. Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 


Es wird anhand der Vorlage: Stadt 001473 berichtet.

 


Abstimmungsergebnis:  15 Ja-Stimmen und

                                                  1 Enthaltung