Beschluss:
zu a) Aufhebung des
bisherigen Verfahrens
- Das Verfahren für den bisherigen Bebauungsplan Nr. 47b, begrenzt von der Straße „Am Golfplatz, der Westgrenze des Flurstückes Nr. 25 in einem Abstand von ca. 85 m westlich zur Strandstraße, der Strandpromenade im Süden sowie dem öffentlichen Grünstreifen im Westen, ausschließlich der zum Marienhof Sanatorium gehörigen Grundstücke, wird aufgehoben.
zu b) Aufstellungsbeschluss
- Für das Gebiet südlich der Straße "Am Golfplatz", westlich des Flurstücks 25 des AOK Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen Grünstreifens wird der Bebauungsplan Nr. 47b aufgestellt.
zu c) Festlegung der
Planungsziele
- Für
die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die folgenden Planungsziele
festgelegt:
3.1 Neufestlegung des bestehenden Gemeinbedarfsgebietes für Erholungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche in seinem Bestand und Steuerung der weiteren Entwicklungsmöglichkeiten;
3.2 Abgrenzung der Bereiche mit großmaßstäblichen Gebäuden gegenüber den kleinteilig bebauten Bereichen;
3.3 Abgrenzung der unbebauten Flächen mit Außenbereichscharakter (Wald, Weideflächen, Grünflächen, Spiel- und Sportflächen) gegenüber den angrenzenden bebauten Bereichen.
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das städtische Bauamt beauftragt.
- Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
- Dieser Aufstellungsbeschluss sowie die anderen o.a. Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Es wird anhand der Vorlage: Stadt 001473 berichtet.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen und
1 Enthaltung