Die Erstellung eines Schallgutachtens solle beaufftragt werden.

 


Herr Jan Lorenzen berichtet, dass der Planungsstand gemäß § 33 BauGB erreicht werden müsse. Es wird verwiesen auf das Protokoll der Sitzung vom 01.06.2010.

 

Für die Durchführung einer Änderung des Bebauungsplanes sei die Beauftragung eines Schallgutachtens zwingend erforderlich. Nach kurzer Diskussion kommt es zur Abstimmung, ob ein Schallgutachten eingeholt werden solle.

 


Abstimmungsergebnis:           7 Ja-Stimmen