Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein i.V.m. § 97 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird die vorliegende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO und der Wirtschaftsplan des Städtischen Hafenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2005 beschlossen.

 


Auf die Vorlage: Stadt/001464 wird verwiesen.

 


Abstimmungsergebnis:  16 Ja-Stimmen