Bürgermeister Riewerts bedankt sich für das Interesse der Anwesenden am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Nieblum. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 14 (für das Gebiet zwischen Bobdikem und Bollweg sowie beiderseits Uasteranjstich in diesem Abschnitt im Ortsteil Goting) und 16 (für das Gebiet beiderseits Guatingwai zwischen Rundföhrstraße und Deelswai im Ortsteil Goting) soll dieses Mal im Zusammenhang mit der ohnehin stattfindenden Einwohnerversammlung durchgeführt werden.

Im folgenden erläutert Herr Daniel Meer vom Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum den Verfahrensstand sowie die Planungsziele der Gemeinde im Zusammenhang mit den vorliegenden Verfahren. Die Grundzüge der Planung werden beschrieben und den Anwesenden wird die Möglichkeit erläutert, Anregungen zur Planung zu äußern.

Folgende Anregungen und Fragen werden zum aktuellen Planungsstand gemacht:

Wie lange wird das Bauleitplanverfahren etwa dauern?

Antwort der Verwaltung: Eine genaue Festlegung des Zeitplans ist aus heutiger Sicht nicht möglich, insbesondere da der Ablauf des Verfahrens von den noch ausstehenden Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden abhängt. Aufgrund der Erfahrung aus anderen Bauleitplanverfahren kann aber grundsätzlich - bei einem reibungslosen Ablauf -  eine Dauer von ca. 1-1,5 Jahren angenommen werden. Bei Durchführung einer F-Plan Änderung wäre darüber hinaus noch die Bearbeitungsdauer für die Genehmigung (ca. 3 Monate) hinzuzurechnen.

Werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens die Radwege und Bürgersteige weiter ausgebaut?

Antwort der Verwaltung: Der Ausbau der Verkehrsflächen wird noch im weiteren Verfahren abgestimmt.

Es gibt derzeit teilweise Probleme mit der Straßenentwässerung im Plangebiet. Es wird angeregt, diese zu beseitigen.

Antwort der Verwaltung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an die Tiefbauabteilung weitergegeben.

In welcher Form können Anregungen gemacht werden? Kann eine Zeichnung eingereicht werden, wenn man anregen möchte, den Geltungsbereich zu erweitern?

Antwort der Verwaltung: Anregungen können im Rahmen dieser Veranstaltung gemacht werden, darüber hinaus können selbstverständlich schriftlich Anregungen bei dem Amt Föhr-Amrum, Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr eingereicht werden oder in den Sprechzeiten mitgeteilt werden. Im weiteren Verfahren wird außerdem noch die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt, in der Anregungen und Bedenken zum Planentwurf geäußert werden können.

Wann soll die Abstimmung mit den im Plangebiet betroffenen Landwirten erfolgen?

Antwort der Verwaltung: Es wurde noch kein Termin für ein Abstimmungsgespräch angesetzt, dieses wird aber voraussichtlich in den nächsten Wochen erfolgen.

Wie wurde die Abgrenzung des Plangebiets gewählt?

Antwort der Verwaltung: Im wesentlichen wurden die Flächen umgrenzt, für die im Ortsteil Goting noch kein Bebauungsplan existiert und die sich innerhalb der Grenzen der Ortsgestaltungssatzung befinden.