Nach kurzer Einleitung zum Thema dieses Tagesordnungspunktes übergibt der Bürgermeister das Wort an Heinrich Feddersen vom Amt Föhr-Amrum.

Die derzeitige Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Nieblum verliert mit Ablauf diesen Jahres nach 20jähriger Laufzeit kraft Gesetzes ihre Gültigkeit. Die Gemeinde Nieblum ist deshalb gefordert, eine komplett neue Satzung zu erlassen, wenn weiterhin Fremdenverkehrsabgaben festgesetzt werden sollen.

Mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation erläutert Herr Feddersen zunächst die Gründe und Einzelheiten, die bereits am 06.07.2010 zur Verabschiedung einer neuen Satzung durch die Gemeindevertretung geführt haben. Er geht dabei ausführlich auf den damit verbundenen Wechsel des Abgabenverteilungsmaßstabes (vom Realgrößenmaßstab zum umsatzbezogenen Maßstab) und die damit verbundenen Vor- und Nachteile ein. Den Anwesenden wird berichtet, welche Neuerungen mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung ab dem Jahre 2011 auf sie zukommen und wie das Veranlagungsverfahren künftig ablaufen wird.

Es werden verschiedene Berechnungsbeispiele dargelegt und erläutert. Künftig werden dann alle Abgabepflichtigen jährlich sogenannte Umsatzmeldungen an die Amtsverwaltung geben müssen und die mit ihrem Betrieb oder ihre abgabepflichtige Tätigkeit im jeweiligen Vorjahr erzielten Brutto-Einnahmen als Ausgangsgröße für die neue Abgabenberechnung anzugeben haben.

Der von der Gemeindevertretung beschlossene neue Satzungstext wird noch einmal präsentiert. Dabei geht man besonders auf die der Satzung beigefügte Betriebsartentabelle, in der sämtliche abgabepflichtigen Betriebe und Tätigkeiten mit ihren Durchschnittsgewinnsätzen und Vorteilssätzen aufgelistet sind, ein. Die Satzung wird demnächst durch den Bürgermeister ausgefertigt und sodann in das Verfahren der amtlichen Bekanntmachung gegeben. Anschließend wird die neue Satzung mit weiteren Informationen zur Fremdenverkehrsabgabe auch auf der Internetseite des Amtes unter www.amt-foehr-amrum.de einzusehen sein.

Herr Feddersen beantwortet sodann verschiedene Einzelfragen aus der Mitte der Versammlung. Unter anderem werden von einem Zuhörer Zweifel an der ausreichenden Höhe des vorgesehenen Abgabensatzes von 2,5% geäußert. Darauf wird erwidert, dass die Gemeinde zur anteiligen Finanzierung der öffentlichen Tourismusaufwendungen eigentlich einen Betrag von rund 81 T€ als jährliche Fremdenverkehrsabgaben erheben müsste. Im Veranlagungsjahr 2008 sind von den Nieblumer Abgabepflichtigen tatsächlich aber lediglich rund 36 T€ verlangt worden. Nach einer von der Amtsverwaltung erstellten vorläufigen Veranlagungsliste für das Jahr 2011, wären bei einem Abgabensatz von 3,6% Einnahmen aus der Fremdenverkehrsabgabe in Höhe von rund 81 T€ zu erwarten.

Eine Abgabenerhöhung um mehr als das Doppelte würde aber besonders diejenigen Abgabepflichtigen sehr hart treffen, die durch die Umstellung des Abgabenverteilungsmaßstabes zu den sogenannten „Verlierern der neuen Variante“ gehören. Die Gemeindevertretung hat sich deshalb die Entscheidung für einen angemessenen Abgabensatz am 06.07.2010 nicht leicht gemacht und ganz bewusst für einen etwas niedrigeren Satz gestimmt. Zudem unterliegt die vorläufige Veranlagungsliste gewissen Unsicherheiten, weil konkrete Umsatzzahlen als Berechnungsgrundlage verständlicherweise noch nicht vorliegen können.

Es wird davon auszugehen sein, dass der Abgabensatz voraussichtlich mit Wirkung ab dem 01.01.2012 erneut an die aktuelle Entwicklung und die Ergebnisse des Veranlagungsverfahrens angepasst werden muss.