Herr Schmidt erläutert den bisherigen Werdegang. Als nächstes müsste der Bebauungsplan rechtskräftig gemacht werden. Das ordnungsbehördliche Verfahren könne weiter geführt werden, weil jetzt der Stand nach § 33 BauGB erreicht wäre. Der Verpächter soll bezüglich der widerrechtlichen Nutzung des Gebäudes darauf hinwirken diese zu unterbinden. Der Ausschuss spricht sich einstimmig für diese Vorgehensweise aus.


Abstimmungsergebnis:           12 Ja