Beim Tagesordnungspunkt zum Bebauungsplan Nr. 47b erklärt die Verwaltung, dass die fehlenden Abbruchkreuze außerhalb der Baugrenzen in die Zeichnung noch aufgenommen werden. Dieser Punkt wurde jedoch in der Niederschrift nicht erwähnt. Dies wird hiermit nachgeholt. Zwischenzeitlich wurden die Abbruchkreuze in die Zeichnung aufgenommen. Mit der genannten Änderung gilt die Niederschrift als genehmigt.