Sitzung: 01.12.2004 Bau- und Planungsausschuss
Da keine Öffentlichkeit vorhanden ist, wird beschlossen, die
TO 4 und 6 (beides Bericht der Verwaltung) zusammenzulegen.
Stv Herr und Raffelhüschen sind ab diesem TO anwesend.
Es wird zu den folgenden Punkten vorgetragen:
1.
Informationstafel nördlich Laglumsiel
Zwischenzeitlich hat der Deich- und Sielverband als Eigentümer des Geländes
seine Mitwirkungsbereitschaft erklärt. Auch eine begrenzte finanzielle
Beteiligung ist denkbar.
Zuvor soll jedoch mit dem AlR die grundsätzlich Genehmigungsmöglichkeit einer
Informationstafel auf dem Deich abgeklärt werden.
Ein entsprechender Antrag ist beim AlR gestellt worden. Die Antwort steht noch
aus.
2.
Satzungen nach § 22 BauGB
Die Satzungen nach § 22 BauGB sollen nach dem Willen der Ausschussmehrheit
auch über Mitte nächsten Jahres hinaus ihre Gültigkeit behalten.
Nachdem es Herrn Pielke gelungen ist, Daten aus der automatisierten
Liegenschafts-karte und dem automatisierten Liegenschaftsbuch über die EDV zu
verknüpfen, konnten für ein erstes Satzungsgebiet die Unterlagen zu den
erfassten Grundstücken an das Grundbuchamt geschickt werden. Wenn für das
Grundbuchamt diese Unterlagen ausreichen, um den Anforderungen des novellierten
Baugesetzbuches zu entsprechen, sollen die entsprechenden Arbeitsschritte für die
weiteren 11 Satzungsgebiete durchgeführt werden.
3.
Teilungsgenehmigungen für Grundstücke
Nach dem Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes für Grundstücksteilungen sind
die bestehenden Bebauungsplanfestsetzungen aus den letzten drei Jahrzehnten
gesichtet worden. Die unterschiedlichen Festsetzungskonstellationen führen beim
Durchspielen eines fiktiven Teilungsvorganges zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Diese Fallbeispiele sind dem Kreisbauamt mit der Bitte um Stellungnahme
zugeleitet worden.
Entscheidend dabei ist die Frage, welche Möglichkeiten einer behördlichen
Reaktion bestehen, wenn durch eine vollzogene Grundstücksteilung Verhältnisse
entstanden sind, die dem Baurecht, insbesondere einem Bebauungsplan,
widersprechen.
Die Zuständigkeit für ein ordnungsbehördliches Einschreiten liegt nach dem
bisherigen Wissensstand beim Kreisbauamt.
Ferner stellt sich die Frage, welche Festsetzungen im Hinblick auf künftige
Bebauungsplanaufstellungen die größtmögliche Sicherheit zur Vermeidung von
städtebaulichen Fehlentwicklungen entfalten können.
4.
Berechtigung zum Stellen von Bauanträgen
Nach den Regelungen der Landesbauordnung kann jede/jeder ohne Beteiligung
einer Grundsstückseigentümerin / eines Grundstückseigentümers Bauanträge oder
Bauvoranfragen stellen. Das Kreisbauamt kann eine Einwilligung/Vollmacht
der Eigentümerseite verlangen, falls Anhaltspunkte dafür bestehen, dass seitens
der Eigentümer Vorbehalte gegen das beantragte Vorhaben bestehen könnten.
5.
Behindertengerechtes Bauen
Zu diesem Thema gab es eine Rücksprache mit dem Kreisbauamt, dessen
Ergebnis in Form eines Vermerks verteilt wird. Darin wird u. a. deutlich, dass
die nach der Landesbauordnung geforderte Barrierefreiheit für das Erreichen von
Gebäuden nicht gleichbedeutend ist mit dem Begriff „behindertengerecht“. Es
geht dabei nur um das Erreichen von Gebäuden. Ob sie die besonderen
Anforderungen für Menschen mit Behinderungen erfüllen, ist damit noch nicht
gesagt.
6.
An den Kreis Nordfriesland weitergesandte
Bauanträge/Bauvoranfragen:
· Anbringung einer Werbeanlage, Nasenschild, Mittelstraße 6 (B-Plan Nr. 17 u. OGS)
· Anbringung von 3 Werbeanlagen, Hemkweg 8 (B-Plan Nr. 20)
· Umwandlung eines Kellerraumes zur Wohnung, Badestraße 80 (B-Plan Nr. 42)
· Änderung der Fassade (Vergrößerung der Fenster) am Kurmittelhaus, Stockmannsweg 1 (B-Plan Nr. 25)