Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die seitens Schallschutz Nord getroffenen Annahmen für die Nutzung der Kurmusikmuschel einhaltbar sind und dass das Schallgutachten mit diesen Rahmendaten ausgefertigt werden soll.

 


Bürgermeister Schmidt gibt den derzeitigen Sachstand bekannt.

 

Derzeit wird das beauftragte Schallgutachten von Schallschutz Nord bearbeitet. Unter folgenden Voraussetzungen kann nach derzeitigem Kenntnisstand von einer Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte ausgegangen werden:

 

- Konzerte finden nur als „selten Ereignisse“ statt, das heißt nicht häufiger als 10 mal jährlich

 

- Keine Konzerte an Sonn- und Feiertagen, Konzerte an Werktagen lediglich außerhalb der Ruhezeiten gemäß TA Lärm in Klammern (das heißt montags bis samstags, jeweils 08:00 bis 20:00 Uhr)

 

- Dauer der Konzerte jeweils maximal 1 Stunde (Annahme dabei: 50 min Musik, insgesamt 10 min Pause zwischen den Stücken)

 

- Der Zuschauerraum umfasst maximal 250 m²

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten sich dazu zu äußern, ob die seitens Schallschutz Nord getroffenen Annahmen für die Nutzung der Kurmusikmuschel einhaltbar sind und ob das Schallschutzgutachten mit diesen Rahmendaten ausgefertigt werden soll.

 

Nach Ausarbeitung des Schallschutzgutachtens kann der Entwurf des Bebauungsplanes zur anschließenden Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erarbeitet werden.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig