Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange lt. der beigefügten Listen I und II hat die Gemeindevertretung geprüft und die Abwägung wie vorgeschlagen beschlossen.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“.

Die Begründung wird gebilligt.

 

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:

 

Davon anwesend:       ; Ja- Stimmen:                        ; Nein- Stimmen:         ; Enthaltungen:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:                      

 

 


Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange lt. der beigefügten Listen I und II hat die Gemeindevertretung geprüft und die Abwägung wie vorgeschlagen beschlossen.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“.

Die Begründung wird gebilligt.

 

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.