Beschlussfassung:
a.
Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, die Abteilung Landesplanung des Innenministeriums sowie den Fachbereich Kreisentwicklung, Bau und Umwelt / Verwaltungsabteilung des Kreises Nordfriesland von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
b.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6, bestehend aus dem Text, sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in der aufgrund der erfolgten Abwägung geänderten Fassung gebilligt.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes umfasst das gesamte südöstlich der Ortslage gelegene Gewerbegebiet der Gemeinde Norddorf auf Amrum.
c.
Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 einschließlich der Begründung dazu nach § 3 Abs.2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs.3 BauGB wird die Dauer der Auslegung auf zwei Wochen verkürzt.
d.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs.2 BauGB erneut zu beteiligen und gemäß § 3 Abs.2 BauGB von der erneuten öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Gemäß § 4a Abs.3 BauGB wird die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt.
e.
Auf eine erneute Beteiligung der benachbarten Gemeinden kann verzichtet werden, da die Änderungen gegenüber dem vorgelegten Entwurf geringfügig sind, sich ausschließlich auf Belange privater Grundstückseigentümer beziehen und somit keine Belange von Nachbargemeinden betroffen sein können.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter: 9

Davon anwesend: 7

Ja – Stimmen:   5   ; Nein – Stimmen:   2

 

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Peter Heck-Schau