Sitzung: 21.09.2010 Gemeindevertretung
Beschlussfassung:
a.
Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, die Abteilung
Landesplanung des Innenministeriums sowie den Fachbereich Kreisentwicklung, Bau
und Umwelt / Verwaltungsabteilung des Kreises Nordfriesland von dem Ergebnis
der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
b.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6, bestehend aus dem Text,
sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in der aufgrund der erfolgten
Abwägung geänderten Fassung gebilligt.
Die 2. Änderung
des Bebauungsplanes umfasst das gesamte südöstlich der Ortslage gelegene
Gewerbegebiet der Gemeinde Norddorf auf Amrum.
c.
Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, den Entwurf der 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 einschließlich der Begründung dazu nach § 3
Abs.2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs.3 BauGB wird die Dauer
der Auslegung auf zwei Wochen verkürzt.
d.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs.2
BauGB erneut zu beteiligen und gemäß § 3 Abs.2 BauGB von der erneuten
öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Gemäß § 4a Abs.3 BauGB wird die
Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt.
e.
Auf eine erneute Beteiligung der benachbarten Gemeinden kann verzichtet werden,
da die Änderungen gegenüber dem vorgelegten Entwurf geringfügig sind, sich ausschließlich
auf Belange privater Grundstückseigentümer beziehen und somit keine Belange von
Nachbargemeinden betroffen sein können.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter: 9
Davon anwesend: 7
Ja – Stimmen: 5 ; Nein – Stimmen: 2
Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Peter Heck-Schau