Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder des Ausschusses, die Verwaltung, die Vertretung des Seniorenbeirates und die Presse.

Die Einladung ist den Mitgliedern fristgerecht zugegangen. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr.

 

Zunächst verpflichtet der Vorsitzende einen Vertreter, der diesem Gremium an diesem Tage zum ersten Male beiwohnt, nach der Vorgabe des § 45 Abs. 6 der Gemeindeordnung und führt diesen per Handschlag in das bekleidete Amt ein.