Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen kann dem vorgelegten Entwurf einstimmig seine Zustimmung gegen. Es wird die Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss ausgesprochen, die Haushaltsansätze ungeändert zu übernehmen.

 


Der Vorsitzende bittet die Verwaltung anhand der Vorlage zum Haushalt ergänzende Angaben zu machen.

Aus der CDU-Fraktion wird der Wunsch geäußert, dass bei Vorlagen, die getrennt von den Einladungen versendet werden, doch bitte zu vermerken ist, für welche Sitzung diese Vorlagen angedacht sind.

 

Die Haushaltspositionen im Einzelnen:

„Gefahrenabwehr“

Lfd. Nummer 1 – Dieses Konto ist fehlerhaft. Aus diesem Grunde ist hier nur eine Ansatzaktivierung ersichtlich. Die korrekte Kontobezeichnung findet sich unter der lfd. Nr. 2, wo auch der Ansatz für 2011 zu ersehen ist. Für ein gewerbliches Securityunternehmen, welches ggf. in den Sommermonaten in der Wyker Innenstadt Bewachungsaufgaben übernehmen soll, ist für 2011 ein Betrag in Höhe von 3.000 € eingestellt. Dieser Betrag ist als ausreichend anzusehen, wenn sich, wie im laufenden Jahr auch, die Beteiligten (Stadt, Anwohner, FTG und Grün-Bau) den Gesamtaufwand teilen. Die Abwicklung der Maßnahme erfolgte im Jahr 2010 aus steuerlichen Gründen über Grün-Bau.

Der Bgm. verweist bezüglich des Ansatzes von 20.000 € auf die Diskussion, die im Vorfeld des Haushalts 2010 geführt worden sind. Man war damals übereingekommen, die notwendigen Mittel vorzuhalten. Dennoch sollte auf eine möglichst hohe Bürgerbeteiligung gesetzt werden. Daher ist der Betrag, der von der Öffentlichkeit beigetragen aufgebracht wurde, hier in Abzug zu bringen.

 

„Bereitstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr“

Zur lfd. Nummer 1 ist zu erwähnen, dass der Negativbetrag eine Einnahme darstellt, die 2008 für Bekleidung beantragt wurde. Diese ist außerplanmäßig eingegangen.

Die lfd. Nummer 6 weist als Anlagekonto einen Betrag in Höhe von 45.000 € aus. Diese Mittel sind für die Sanierung bzw. Neuschaffung von Löschbrunnen vorgesehen. Im Jahr 2011 müssen zusätzlich 12.000 € eingeplant werden, da ein weiterer Brunnen eingerichtet werden muss (Feldstraße/ Badestraße).

Unter der lfd. Nr. 7 verbergen sich auch die unter TOP 6 behandelten Gerätschaften. Zudem werden 6.000 € notwendig für 2 Tauchpumpen und ein Stab-Fast-Abstützsystem zur Eigensicherung.

Der ausgewiesene Betrag in Höhe von 3.456,00 € unter der lfd. Nummer 9 im Jahr 2010 stellt ein Aufwand für die Umstellung der Sirenensteuerung (Digitalisierung) dar. Diese Umstellung ist abgeschlossen.

Der unter der lfd. Nr. 13 ausgewiesene Rest in Höhe von 1.571.65 € hat sich zwischenzeitig überholt, da weiteres Personal für den Atemschutz ausgerüstet werden musste. Diese Überschreitung zieht allerdings keinen Nachtrag nach sich. Der Ansatz in 2011 wird entsprechend höher ausfallen, da u.a. 20 Dienstjacken zu 259,90 € angeschafft werden müssen.

Der Ansatz unter der lfd. Nummer 15 konnte aufgrund der gemachten Erfahren aus dem laufenden Jahr 2010 halbiert werden.

Unter der Ausgabeposition zur lfd. Nr. 17 zeichnet sich bereits jetzt ein Fehlbetrag ab, so dass der Ansatz für das Jahr 2011 angemessen anzuheben war.

Zu den Geschäftsaufwendungen, die unter der lfd. Nr. 18 aufgeführt sind, zählen ebenfalls die Lohnausfälle, die für den Feuerwehrdienst freigestellten Arbeitnehmer an die jeweiligen Arbeitgeber zu zahlen sind. Aufgrund der hohen Einsatzzahl musste auch diese Ausgabeposition erhöht werden.

Der Bgm. erkundigt sich zur lfd. Nummer 5. Hier wären Einnahmen aus Erstattungen Privater zu buchen. Dies ist offensichtlich aber nicht der Fall.

Die Verwaltung erwidert, dass hierfür eine spezielle Rechtsgrundlage in Form einer Satzung erforderlich ist. Diese Satzung war ursprünglich auf Amtsebene angedacht, um die Kosten für Einsätze, die nicht zu den Pflichtaufgaben der Wehren zählen, dritten Personen im öffentlich-rechtlichen Verfahren aufzuerlegen. Dieses Vorhaben fand allerdings keine Mehrheit.

Es wird aus dem Ausschuss darauf hingewiesen, dass die Wehr für ihre Einsätze auch Spenden erhält, die der Kameradschaftskasse zu fließen. Man legt Wert auf den Zusatz, dass auch aus dieser Kasse Ausrüstungsgegenstände finanziert werden. Diese Anschaffungen belasten somit nicht den öffentlichen Haushalt.

 

„Katastrophenschutz“

Zu erwähnen sind hier die lfd. Nummern 1 und 2. Unter Nr. 1 verbirgt sich der Landesbeitrag für die Unterhaltung einer Ölwehr. Punkt 2 weist im Jahr 2010 eine Summe in Höhe von 5.371.60 € aus, die für die Beschaffung von Überlebensanzügen Verwendung gefunden hat.

 

„Parkplätze und Parkeinrichtungen“

Zu erwähnen ist hier die lfd. Nr. 4. Hinter dieser Summe verbirgt sich die Anschaffung der Parkscheinautomaten.

 

„Verkehrseinrichtungen“

Da noch dringende Markierungsarbeiten durchführt werden mussten, wird für die lfd. Nr. 2 ein Nachtrag nicht zu vermeiden sein. Der Ansatz für 2011 muss dennoch nicht verändert werden.

Die lfd. Nr. 5 steht für eine umfangreiche Maßnahme, die den Erwerb und das Aufstellen von Verkehrsschildern zum Inhalt hat. Die Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Die Mehrausgaben werden durch einen Deckungskreis aufgefangen.

 

„Jahrmarkt“

Auch hier wurde nicht das korrekte Konto für die Verbuchung genutzt. Der Ansatz für die Verwaltungsgebühren ist für 2011 daher auf 12/573100-43210000 (Benutzungsentgelte) aktiviert.

 

Fragen zum Haushaltsentwurf werden nicht gestellt. Der Vorsitzende lässt über die vorliegenden Produkte der Stadt Wyk auf Föhr abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:           12 Ja-Stimmen (einstimmig)