Die Ordnungsbehörde gibt dem Ausschuss bekannt, welche Maßnahmen bezüglich der Umsetzung der Sondernutzungssatzung in Wyk auf Föhr ergriffen worden sind.

Der Bgm. äußert seine Unzufriedenheit über den Verlauf der von ihm vorgebrachten Anliegen. In sämtlichen Bereichen der Stadt Wyk auf Föhr, in denen die Satzung Anwendung findet, hat die Verwaltung den Auftrag der Stadt Wyk auf Föhr nicht so umgesetzt, wie dies angedacht war. Nach der Einmessung im Juni ist, so die Auffassung des Bürgermeisters, in diesem Bereich nichts mehr passiert. Der Bgm. fühle sich daher von der Verwaltung im Stich gelassen. Die prekäre Personalsituation innerhalb der Ordnungsbehörde habe sicherlich zu diesem Zustand beigetragen. Dennoch, die derzeitige Situation in Sachen Sondernutzung sei nicht hinnehmbar, so der Bgm.. Der Bgm. spricht die Hoffung und die Erwartung aus, dass die Regelungen der Sondernutzungssatzung im kommenden Jahr zügig und zufriedenstellend durch die Verwaltung nachhaltig umgesetzt werden.

Die Verwaltung nimmt die öffentliche Kritik zur Kenntnis.

 

Aus dem Ausschuss wird die Frage an die Verwaltung gerichtet, wie der Sachstand bezüglich der „sonstigen Flächen“ aktuell ist. Man habe sich dahingehend geeinigt, dass für solche Flächen 5,00 € p.a. vom Nutzer zu erheben sind. Eine mangelhafte Umsetzung würde somit zu finanziellen Einbußen bei der Stadt führen.

Die Verwaltung erwidert, dass diese Bereiche von der zuständigen Sachbearbeiterin vor Ort eingemessen worden sind. Der Beschluss befindet sich daher in der Umsetzungsphase.

Ein Mitglied des Gremiums hinterfragt die Zulässigkeit der Nutzung von öffentlichen Flächen durch z.B. Steine.

Der Bgm. äußert sich dahingehend, dass auch diese Form der Nutzung eine genehmigungsfähige Sondernutzung darstellt. Die Flächen werden auch weiterhin gerne den Anwohnern zur Nutzung überlassen. Diese sollen dann allerdings den festgesetzten Obolus an die Stadt entrichten. Verursacht diese Nutzung Probleme, so kann eine Erlaubnis jederzeit widerrufen werden.