Beschluss: geändert beschlossen

Der Ausschuss gibt folgende Empfehlungen ab:

a)    Der Ausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, den Anhänger für die Jugendfeuerwehr im Jahr 2011 anzuschaffen.

b)    Der Ausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, die TS 8/8 nicht im Haushaltsjahr 2010 anzuschaffen. Auch für 2011 soll geprüft werden, ob eine Anschaffung im Sinne eines effektiven Brandschutzes geboten erscheint.

c)    Ebenfalls einstimmig votiert das Gremium dafür, die Rettungsgerätschaften noch im laufenden Haushaltsjahr anzuschaffen. Die Verwaltung möchte bezüglich der Finanzierung die Landgemeinden zuvor einbinden.

d)    Die Ersatzbeschaffung des MZF soll erst im Haushalt 2011 abgewickelt werden. Es sind Alternativlösungen zu eruieren. Auch diese Empfehlung fällt einstimmig aus.

 


Der Vorsitzende übergibt das Wort an die Verwaltung. Der Leiter der Ordnungsbehörde verweist auf die Vorlage 001829 und führt zur näheren Erläuterungen aus, dass im Haushalt 2010 Mittel für die Beschaffung eines MZF und eines ausgerüsteten Anhängers für die Jugendfeuerwehr eingestellt worden sind. Für diese Maßnahmen sind Bezuschussungsanträge beim Kreis Nordfriesland gestellt worden. Es muss festgestellt werden, dass die Mittel, die für die Bezuschussung vorgehalten werden, eine dramatischen Einbruch erfahren haben. Der geplante Anhänger ist in dieser Form nicht bezuschussungsfähig; ebenfalls für das MZF kann mit einem Zuschuss nicht gerechnet werden. Aufgrund der geänderten Situation, ist mit der Wehrführung ein Gespräch geführt worden, was zum Ergebnis gehabt hat, dass die Anschaffungen in das kommende Haushaltsjahr verschoben werden sollen. Aus Kostengründen sollte vorab auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach geeigneten Angeboten gesucht werden, da eine Bezuschussung im Haushaltsjahr 2011 nur sehr gering ausfallen wird.

Als Hintergrundinformation führt die Verwaltung an, dass der Einbruch der Feuerschutzsteuer daher rührt, dass ein großer Versicherer seinen Betriebssitz verlegt hat. Eine Besserung der Finanzsituation und damit einhergehend eine Entspannung der Haushaltslage wird wohl nicht vor 2012 erwartet (Länderfinanzausgleich).

Ursprünglich war angedacht die Beschaffung eines MZF und eines ausgerüsteten Anhängers für die Jugendfeuerwehr. Für diese Investitionsgüter waren Gelder in Höhe von 46.000 € vorgesehen. Es hat sich herausgestellt, dass die Ersatzbeschaffung von Bergungsgerät notwendig geworden ist. Der vorhandene Spreitzer reicht aufgrund von veränderten Karosserietypen nicht mehr aus, um Rettungsarbeiten zeitnah ausführen zu können. Zur Veranschaulichung wird ein Teilstück einer Karosserie herumgereicht, welches bei einer Rettungsaktion aus einem Fahrzeug herausgeschnitten wurde. Die Verwaltung macht deutlich, dass dieser Fahrzeugtyp mitnichten zu den Oberklassentypen zu rechnen ist.

Da diese Aufgabe durch die Wyker Wehr gesamtinsular übernommen wird, wäre zu prüfen, inwieweit die Landgemeinden an der Finanzierung der Ersatzbeschaffung zu beteiligen sind.

Zudem hat sich eine TS als nicht mehr reparabel erwiesen. Eine Ersatzbeschaffung würde sich auf 7.000 € belaufen. Die Verwaltung regt daher an, im laufenden Haushaltsjahr 2010 den Anhänger, das Rettungsgerät und die TS anzuschaffen. Die Mittel sind vorhanden, so dass ein Nachtrag entbehrlich ist.

Die Ordnungsbehörde macht in diesem Zusammenhang auf die Aufstellung eines wehreigenen Bedarfsplans aufmerksam. Man war in der Vergangenheit der Auffassung, dass für die Aufstellung eines Bedarfsplanes keine Notwendigkeit bestand. Diese Annahme ist allerdings irrig, da ohne einen Bedarfsplan eine Förderung zukünftig nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Der Bedarfsplan ist Bestandteil des Verwendungsnachweises. Auf Amtsebene ist daher zur Zeit die Softwarelösung „FOX“ probeweise im Einsatz. Dieses Programm stellt eigentlich eine Verwaltungsanwendung dar. Durch den modularen Aufbau ist aber auch die Berechnung von Bedarfsplänen für die gemeindlichen Wehren möglich. Hier sollen bestehende Pläne einer Revision unterzogen bzw. noch fehlende Pläne ergänzt werden. Die Verwaltung macht bezüglich des Anhängers für die Jugendfeuerwehr deutlich, dass dieser Hänger nebst Ausrüstung nicht für den abwehrenden Brandschutz angedacht ist. Diese Beschaffung dient ausschließlich der Jugendarbeit.

Aus der KG-Fraktion wird deutlich gemacht, dass die Ausrüstung der Wyker Feuerwehr eine hohe Priorität genießt. Aufgrund der Haushaltslage und der Dringlichkeit der Mittel, sollte die Anschaffung des Anhängers auf das Haushaltsjahr 2011 verschoben werden. Das Rettungsgerät und die Tragkraftspritze hingegen mit den vorhandenen Mitteln im laufenden Jahr.

Aus der Fraktion der SPD wird darauf hingewiesen, dass die irreparable TS seit Jahren ausschließlich durch die Jugendfeuerwehr genutzt wird und daher für den abwehrenden Brandschutz nicht herangezogen wird, da noch eine weitere TS im Einsatz befindlich ist.

Der Bgm. berichtet, dass er in jüngster Zeit sehr viele emails und sonstige Informationen zu dieser Thematik erhalten hat. Die jüngste mail stammt vom heutigen Tage und hat zum Inhalt, dass von der Beschaffung einer TS dringend abgeraten wird. Bevor diesbezüglich eine Entscheidung gefällt wird, ist sorgfältig zu prüfen, ob im Jahre 2010 die Notwendigkeit der Beschaffung überhaupt gegeben ist.

Aus der KG-Fraktion wird festgestellt, dass aufgrund der hier vorgebrachten Informationen die Vorlage obsolet sei.

Die Verwaltung macht hier deutlich, dass der in der Vorlage dargestellte Investitionsbedarf von der Wehrführung aufgestellt wurde. Man ist bei der Vorlagenerstellung davon ausgegangen, dass dieser Bedarf dem abwehrenden Brandschutz und somit der FF Wyk geschuldet wird.

Ein Mitglied des Gremiums gibt bekannt, dass der DLRG Ortsverband mit dem Angebot an die Jugendfeuerwehr herangetreten ist, das DLRG-Fahrzeug als MZF nutzen zu dürfen, wenn im Gegenzug das Fahrzeug bei der Feuerwehr untergestellt werden könnte.

Hier wirft der Bgm. ein, dass es sinnvoll wäre, die Fahrzeugbeschaffung für die Jugendfeuerwehr in das Hauhaltsjahr 2011 zu verschieben. Es sollen aber auch Alternativlösungen eruiert werden (z.B. Angebot der DLRG oder Gebrauchtwagenmarkt).

Aus dem Ausschuss wird eingeworfen, dass die Landgemeinden vorab zu informieren sind, wenn es um die Beschaffung der Rettungsgerätschaften geht. Die Beschlussempfehlung sollte entsprechend angepasst werden.

Weiterer Gesprächsbedarf besteht nicht. Der Vorsitzende lässt über den TOP abstimmen. Aufgrund der Informationsfülle wird für jedes Investitionsgut ein Votum eingeholt.

 

a)    Beschaffung des Anhängers für die Jugendfeuerwehr im Haushaltsjahr 2010?

b)    Ersatzbeschaffung einer TS 8/8 im Haushaltsjahr 2010?

c)    Ersatzbeschaffung von Rettungsgerät (Spreitzer) 2010?

d)    Ersatzbeschaffung MZF (zuvor Eruierung von Alternativlösungen) in 2011?


Abstimmungsergebnis:          

 

a)    12 Nein-Stimmen (einstimmig)

b)    12 Nein-Stimmen (einstimmig)

c)    12 Ja-Stimmen (einstimmig)

d)    12 Ja-Stimmen (einstimmig)