Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Sandwall und dem Strand ausgehend von der Höhe Schachbrett bzw. Feldstraße nach Süden in Richtung Rebbelstieg bis zum Hamburger Kinder-Jugend-Kurhaus wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. Das Verfahren wird im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt.


Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die Planung wird als Planungsziel festgelegt die Festsetzung von Ausnutzungsgrößen  unter Berücksichtigung des Bestandes und der Ansprüche nach § 34 BauGB. Dabei soll aus Sicht des Ortsbildes die Großmaßstäblichkeit der vorhandenen Gebäude sich nicht weiter vergrößern.

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.

4.    Von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird nach § 13 BauGB abgesehen.

5.    Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).


Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage. Nach kurzer Diskussionsrunde werden die Punkte a) und b) gemeinsam abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:           10 Ja (a) und b) gemeinsam)

 

Jürgen Poschmann nimmt aus Gründen der Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.