Sitzung: 01.11.2010 Gemeindevertretung
Es gibt keine Einwände gegen Form und Inhalt des öffentlichen Teils der Niederschrift über die 14. Sitzung. Die Niederschrift des öffentlichen Teils gilt somit als genehmigt.
Sitzung: 01.11.2010 Gemeindevertretung
Es gibt keine Einwände gegen Form und Inhalt des öffentlichen Teils der Niederschrift über die 14. Sitzung. Die Niederschrift des öffentlichen Teils gilt somit als genehmigt.