Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Utersum wird beschlossen.

 

 


Die Gemeinde Utersum hat jährlich rund 500 T€ für Aufgaben der öffentlichen Tourismusförderung aufzuwenden. Davon entfallen mehr als 60 T€ auf die gemeindlichen Kosten für Tourismuswerbung. Nach den Vorschriften der Fremdenverkehrsabgabesatzung vom 29.06.1995 (FAS) sollen 70% des Werbeaufwandes und 10% des übrigen Tourismusaufwandes über Fremdenverkehrsabgaben finanziert werden (§ 1 Abs. 3 FAS).

Die Einnahmen aus Fremdenverkehrsabgaben erreichen in Utersum durchschnittlich rund 20 T€ pro Jahr und liegen damit deutlich hinter dem Einnahmebedarf zurück. Zudem bedarf das gesamte, inzwischen über 15-jährige Satzungswerk der Überarbeitung und Anpassung an aktuelle Vorgaben der Rechtsprechung.

Bevor eine umfassende Überarbeitung bzw. der Erlass einer komplett neuen Fremdenverkehrsabgabesatzung vorbereitet und beraten wird (in diesem Zusammenhang will man u.a. auch eine mögliche Änderung des Abgabenmaßstabes erörtern), soll schon vorab zum 1. Januar 2011 eine moderate Anhebung der alten Abgabensätze realisiert werden. Unter Beibehaltung der übrigen Satzungsvorschriften sind im beigefügten Nachtragsentwurf die in der Anlage zur Satzung festgelegten Abgabensätze jeweils um 15% angehoben worden.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig