Aufgrund des § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22.1.2009 in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein beschließt die Gemeindevertretung die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Oevenum als Satzung.


Der Kreis Nordfriesland hat darauf hingewiesen, dass die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Oevenum vom 27.07.1999 aufgrund eines Ausfertigungsfehlers in der Präambel nicht angewendet werden kann. Die Satzung wird daher mit gleichem Inhalt und korrigierter Präambel (Verweis auf aktuelle Landesbauordnung) neu beschlossen.


Abstimmungsergebnis:           (Einstimmig – 7 ja)