Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wird genehmigt.


 

Für den Zweckverband Dr. Carl-Häberlin-Friesenmuseum Föhr gelten für die Haushalts- und Wirtschaftsführung die Vorschriften des Gemeinderechts. Dementsprechend hat der Zweckverband gem. § 54 Abs. 1 GemHVO-Doppik eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Diese ist der Vorlage als Anlage beigefügt gewesen.

Frau Gehrmann erläutert die Eröffnungsbilanz ausführlich.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig