Sitzung: 01.12.2010 Bau- und Planungsausschuss
Die Ausschussvorsitzende erläutert die Problematik und
eröffnet die Diskussionsrunde. Ein Ausschussmitglied verteilt hierzu
Gestaltungsvorschläge. Nach eingehender Beratung sollen Windschutzanlagen mit
folgenden eingehaltenen Festsetzungen (nur für gastronomische Betriebe)
geduldet werden. Ein entsprechender Antrag sei beim Ordnungsamt zu stellen.
1.
Es wird eine Höhe von maximal 1,60 über
Straßenniveau eingehalten.
2.
Die Wandelemente müssen grundsätzlich
durchsichtig sein. Nur im unteren Teilbereich ist bis zu einem Drittel der
Gesamtfläche auch eine geschlossene Ausführung zulässig.
3.
Die Wandelemente dürfen nur senkrecht zur
Gebäudewand angeordnet sein. Ausnahmsweise ist auch eine Anordnung parallel zur
Gebäudewand zulässig. Diese letzt genannten Wandelemente müssen in gesamter
Höhe durchsichtig ausgeführt sein. Sie dürfen nur bis zu einer Länge von
maximal einem Meter von jedem Eckpunkt der Windschutzanlage aus aufgestellt
werden.
4. Die Länge der Windschutzanlage von der Hauswand aus darf nur bis zur bestehenden Regenrinne reichen bzw. bis zur Grenze der genehmigten Sondernutzungsfläche.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja