Sitzung: 30.11.2010 Gemeindevertretung
1. Ergebnis der erneuten
Beteiligung der Abteilung Landesplanung des Innenministeriums
sowie
der von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange,
der
erneuten Abstimmung mit benachbarten Gemeinden und
der
erneuten öffentlichenöffentlichen Auslegung
Sachverhalt:
Die Abteilung
Landesplanung des Innenministeriums hat mit Schreiben vom 29.10.2010 die von
der Gemeinde vorgenommenen Änderungen gegenüber dem bisherigen Entwurf
ausdrücklich begrüßt
und mitgeteilt, dass vor diesem Hintergrund die erneute Abgabe einer förmlichen
landesplanerischen Stellungnahme nicht erforderlich ist.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine
Anregungen und Hinweise zu dem vorgelegten geänderten Entwurf vom 21.09.2010
zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 vorgetragen.
Die benachbarten Gemeinden haben sich nicht termingerecht zum vorgelegten
geänderten Entwurf vom 21.09.2010 zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6
geäußert; da bereits zur vorhergehenden Entwurfsfassung keine entgegenstehenden
gemeindlichen Belange vorgetragen wurden, kann die Gemeinde davon ausgehen,
dass Belange der Gemeinden Nebel und Wittdün auf Amrum weiterhin nicht berührt
sind.
Anlässlich der erneuten öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen und
Hinweise zur Fassung des Entwurfes vom 21.09.2010 zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 6 vorgetragen.
Beschlussfassung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Abteilung Landesplanung des
Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein keine entgegenstehenden Ziele
der Raumordnung und Landesplanung zu den mit der Aufstellung der 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet südöstlich der Ortslage - Alte
Kiesgrube -“ verfolgten Planungsabsichten mitgeteilt hat und dass weder seitens
der von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange oder von den benachbarten Gemeinden noch von der beteiligten
Öffentlichkeit Anregungen oder Hinweise zur vorgelegten Fassung des Entwurfes
vom 21.09.2010 vorgetragen worden sind.
Aufgrund des § 20 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Peter Heck-Schau
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter: 9; davon anwesend: 7
Ja – Stimmen: 7 ; Nein – Stimmen: - ; Enthaltungen: -