1. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Abteilung Landesplanung des Innenministeriums
     sowie der von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
     der erneuten Abstimmung mit benachbarten Gemeinden und
     der erneuten öffentlichenöffentlichen Auslegung

Sachverhalt:
Die Abteilung Landesplanung des Innenministeriums hat mit Schreiben vom 29.10.2010 die von der Gemeinde vorgenommenen Änderungen gegenüber dem bisherigen Entwurf ausdrücklich begrüßt
und mitgeteilt, dass vor diesem Hintergrund die erneute Abgabe einer förmlichen landesplanerischen Stellungnahme nicht erforderlich ist.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen und Hinweise zu dem vorgelegten geänderten Entwurf vom 21.09.2010 zur 2. Änderung des Bebauungs­planes Nr. 6 vorgetragen.
Die benachbarten Gemeinden haben sich nicht termingerecht zum vorgelegten geänderten Entwurf vom 21.09.2010 zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 geäußert; da bereits zur vorhergehenden Entwurfsfassung keine entgegenstehenden gemeindlichen Belange vorgetragen wurden, kann die Gemeinde davon ausgehen, dass Belange der Gemeinden Nebel und Wittdün auf Amrum weiterhin nicht berührt sind.
Anlässlich der erneuten öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen und Hinweise zur Fassung des Entwurfes vom 21.09.2010 zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 vorgetragen.

Beschlussfassung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Abteilung Landesplanung des Innenministeriums des Lan­des Schleswig-Holstein keine entgegenstehenden Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu den mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet südöstlich der Ortslage - Alte Kiesgrube -“ verfolgten Planungsabsichten mitgeteilt hat und dass weder seitens der von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange oder von den be­nachbarten Gemeinden noch von der beteiligten Öffentlichkeit Anregungen oder Hinweise zur vor­gelegten Fassung des Entwurfes vom 21.09.2010 vorgetragen worden sind.

Aufgrund des § 20 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Peter Heck-Schau

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter:   9; davon anwesend: 7

Ja – Stimmen:   7    ; Nein – Stimmen:  -    ;  Enthaltungen:    -