b)    Der Gemeindevertreter Heinrich Johannsen gibt den folgenden Hinweis zu Protokoll: Durch die Zulassung von Wohnungen im Gewerbegebiet entsteht die Gefahr, dass eine Ansiedlung von Handwerksbetrieben zukünftig nur noch erschwert möglich ist. Auch die freie Ausübung von Handwerkstätigkeiten ist wegen etwaiger Immissionen nur noch eingeschränkt möglich.

Raimund Neumann erläutert dazu, dass Schutzansprüche für Wohnungen im Gewerbegebiet geringer sind als in den Wohngebieten. Es werden im Gewerbegebiet Norddorf nach Inkrafttreten der 2. Änderung keine Konflikte entstehen,  da  Lärm verursachende Betriebe (Schrottzerschneider, Bauschuttbrecher) nicht zulässig sind.  Auch ist beachtlich, dass sich die Wohn- und Fremdenverkehrsbereiche in unmittelbarer Nachbarschaft zum Gewerbegebiet befinden.

Satzungsbeschluss:

Während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 6 „Gewerbegebiet südöstlich der Ortslage - Alte Kiesgrube -“ wurden keinerlei Anregungen
vorgetragen oder Hinweise zur Planung gegeben.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Abteilung Landesplanung des Innenministeriums so-wie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 21.09.2010 geprüft und dazu Beschlüsse gefasst; andere Beurteilungskrite-rien haben sich nicht ergeben. In den Beschlussfassungen sind die jeweiligen abwägungsrele-vanten Gesichtspunkte aufgeführt und die Ergebnisse der Prüfung begründet; weiterhin ist dargelegt, welche Anregungen berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder teilweise berücksichtigt worden sind.

Aufgrund des § 10 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004
(BGBI.I S.2414) in der zuletzt geltenden Fassung beschließt die Gemeindevertretung die
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet südöstlich der Ortslage - Alte Kies-grube - ", bestehend aus dem Text, als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, den Beschluss der Gemeindevertretung Norddorf auf Amrum über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet
südöstlich der Ortslage - Alte Kiesgrube -“ nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In
der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung einschließlich der Begründung während
der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über
den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Aufgrund des § 20 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der  Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Peter Heck-Schau

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter: 9; davon anwesend:7

 

Ja – Stimmen:  6   ; Nein – Stimme: 1   ; Enthaltungen:     -