Sitzung: 30.11.2010 Gemeindevertretung
Beschlussfassung:
a.
Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, die Privatpersonen,
die Anregungen zur Planung vorgetragen haben, und die Abteilung Landesplanung
des Innenministeriums sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
die in ihren Stellungnahmen Hinweise gegeben haben, von dem Ergebnis der
Abwägung in Kenntnis zu setzen.
b.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8, bestehend aus Planzeichnung und Text,
sowie der Entwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichtes dazu
werden in der aufgrund der erfolgten Abwägung geänderten Fassung gebilligt.
Das Gebiet des Bebauungsplanes liegt im nordöstlichen Bereich der bebauten
Ortslage bzw. unmittelbar daran angrenzend beiderseits der Straße Bräätlun.
c.
Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, den Entwurf des
Bebauungsplanes
Nr. 8 der Gemeinde Norddorf auf Amrum und den Entwurf der Begründung
einschließlich des Umweltberichtes dazu nach § 3 Abs.2 BauGB erneut öffentlich
auszulegen. Gemäß § 4a Abs.3 BauGB wird die Dauer der Auslegung auf zwei Wochen
verkürzt.
d.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs.2
BauGB erneut zu beteiligen und gemäß § 3 Abs.2 BauGB von der erneuten
öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.
Gemäß § 4a Abs.3 BauGB wird die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen
verkürzt
e.
Auf eine erneute Beteiligung der benachbarten Gemeinden kann verzichtet werden,
da die Änderungen gegenüber dem vorgelegten Entwurf geringfügig sind, sich
ausschließlich auf Belange privater Grundstückseigentümer oder
Versorgungsträger beziehen und somit keine Belange von Nachbargemeinden
betroffen sein können.
Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Christoph Decker.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter: 9 ; davon anwesend: 7
Ja – Stimmen: 7 ; Nein – Stimmen: - ; Enthaltungen: -