Beschlussfassung:
a.
Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, die Privatpersonen, die Anregungen zur Planung vorgetragen haben, und die Abteilung Landesplanung des Innenministeriums sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die in ihren Stellungnahmen Hinweise gege­ben haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
b.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8, bestehend aus Planzeichnung und Text, sowie der Ent­wurf der Begründung einschließlich des Umweltberichtes dazu werden in der aufgrund der erfolgten Abwägung geänderten Fassung gebilligt.
Das Gebiet des Bebauungsplanes liegt im nordöstlichen Bereich der bebauten Ortslage bzw. unmit­telbar daran angrenzend beiderseits der Straße Bräätlun.
c.
Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 8 der Gemeinde Norddorf auf Amrum und den Entwurf der Begründung einschließlich des Um­weltberichtes dazu nach § 3 Abs.2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs.3 BauGB wird die Dauer der Auslegung auf zwei Wochen verkürzt.
d.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs.2 BauGB erneut zu be­teiligen und gemäß § 3 Abs.2 BauGB von der erneuten öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.
Gemäß § 4a Abs.3 BauGB wird die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt
e.
Auf eine erneute Beteiligung der benachbarten Gemeinden kann verzichtet werden, da die Ände­rungen gegenüber dem vorgelegten Entwurf geringfügig sind, sich ausschließlich auf Belange pri­vater Grundstückseigentümer oder Versorgungsträger beziehen und somit keine Belange von Nachbargemeinden betroffen sein können.

 

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Christoph Decker.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter:  9    ; davon anwesend: 7

Ja – Stimmen:  7   ; Nein – Stimmen: -    ;  Enthaltungen: -