Die Stadtvertretung folgt dem Antrag.

 


Herr Schaper stellt den Antrag der SPD-Fraktion, den sich im Vorwege alle Fraktionen zu Eigen gemacht haben, die Stadtvertretung Wyk auf Föhr möge wie folgt beschließen:

Die Vertretung der Stadt Wyk auf Föhr fordert die Landesregierung auf, ihre Vorbereitungen zur Einführung einer Küstenschutzabgabe vollständig einzustellen. Seinen verbleibenden Finanzierungsanteil hat das Land, wie seit 1971, aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu bestreiten.

 

Begründung:

Die Abgabe wird allein mit den Zwängen der Haushaltskonsolidierung und der Schuldenbremse begründet. Wir sehen den Küstenschutz jedoch als klassische Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern an.

Eine Aufgabe, die dem Schutz von 30.000 Menschen und einem Viertel des Landes Schleswig-Holstein dient, ist, wie andere Strukturmaßnahmen, gesamtstaatlich zu lösen. Die Heranziehung der Bewohner der Niederungsgebiete zu einer Sonderabgabe wiederspricht diesem Grundsatz.

Eine solche Aufgabe ist auch deshalb abzulehnen, weil nicht ein grundsätzlich verändertes Verhältnis zum Küstenschutz Auslöser ist. Sie ist lediglich ein vermeintlich bequemer Weg, angesichts fehlender Gesetzgebungskompetenz für die Einführung regulärer Steuern, Geld einzunehmen, um den Landeshaushalt zu verbessern.

 

Im Rahmen der von Menschen ausgelösten Klimaveränderungen werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die notwendigen Aufwendungen für den Küstenschutz stetig steigen. Allein das Verursacherprinzip gebietet es, die Folgekosten gesamtgesellschaftlich zu tragen und nicht die Bewohner der Festlandküsten, der Inseln und Halligen mit Folgebewältigung zu belasten.


Abstimmungsergebnis:           15 Ja-Stimmen

                                                  1 Nein-Stimme