Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Utersum für das Gebiet des Haus des Gastes einschließlich der südlich angrenzenden Wohnbebauung, nördlich des kleinen Kurmittelhauses, zwischen der Straße „Klaf“ im Osten und dem Strand im Westen und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Utersum für das Gebiet des Haus des Gastes einschließlich der südlich angrenzenden Wohnbebauung, nördlich des kleinen Kurmittelhauses, zwischen der Straße „Klaf“ im Osten und dem Strand im Westen und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 


 

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 23.07.2007 wurde ein Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Utersum erarbeitet, welcher die zum gleichen Zeitpunkt festgelegten Planungsziele umsetzte.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 14.01.2008 und 19.02.2008 durchgeführt, die Anhörung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 09.11.2010 statt.

Im Rahmen der o.g. Verfahrensschritte sind Stellungnahmen eingegangen, die bei der Erarbeitung des vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans ebenso berücksichtig wurden wie die geänderten Planungsziele der Gemeinde Utersum, beschlossen am 27.07.2010.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig