Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung trifft folgenden Grundsatzbeschluss:

-       Die Gemeindevertretung ist sich der derzeitigen Situation zur Breitband-Infrastruktur (Unterversorgung im gesamten Gemeindegebiet) bewusst und erkennt die Notwendigkeit der Schaffung einer bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Breitband-Infrastruktur.

-       Zum Zwecke der Schaffung einer bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Breitband-Infrastruktur stellt die Gemeinde einen Betrag von max.10.000,00€ im Haushalt 2011 zur Verfügung.


Bürgermeister Marczinkowski informiert anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Jeder möchte heute schnell ins Internet – aber auf welchem Weg? Diese Frage beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum. Denn hier stehen häufig schnelle Internet-Zugangsmöglichkeiten (Breitband) nur eingeschränkt oder überhaupt nicht zur Verfügung. Neue Internetanwendungen fordern zudem immer höhere Datenübertragungsraten, die nur durch noch schnellere Internetzugänge komfortabel genutzt werden können. Niemand möchte von dieser Entwicklung „abgehängt“ werden. Breitband ist heute ein wichtiger Standortfaktor – für gewerbliche und private Nutzung.

Aus diesem Grunde wurde vom Land Schleswig-Holstein die „Richtlinie zur Förderung von Projekten für die flächendeckende Versorgung des Landes mit schneller Internetzugangs­möglichkeit“, kurz Breitbandrichtlinie, erlassen. Die entsprechenden Fördermittel werden aus dem Programm „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes –(GAK)“ zur Verfügung gestellt.

Rückblick:

Ende 2008 hatte die Gemeinde Midlum sich dazu entschieden, an diesem Förderprogramm teilzunehmen. Im Rahmen dieses Förderprogramms wurde das Planungsbüro OFP aus Hamburg beauftragt, die derzeitige Situation zu erfassen und Lösungsansätze zur Versorgung der unterversorgten Bereiche zu erarbeiten. Die Kosten für die Beauftragung wurden ebenfalls aus dem Förderprogramm mit 75% bezuschusst. Der Bericht aus dem Jahr 2009 für die Gemeinde Midlum sowie Lösungsansätze zur Versorgung der unterversorgten Bereiche liegt als Anlage bei (öffentlich nur als Auszug). Die Förderrichtlinie wurde in diesem Jahr im Hinblick auf die Mindestversorgung überarbeitet, so dass die Gemeinde Midlum im gesamten Gebiet als „unterversorgt“ einzustufen ist.

Für die Teilnahme am Förderprogramm ist es erforderlich, dass die Gemeinde einen finanziellen Eigenanteil zur Verfügung stellt. Die Höhe des Eigenanteils beeinflusst die Fördersumme, da die Gemeinde 25% der Fördersumme (maximal 200.000 €) als Eigenanteil zu tragen hat. Dies wäre ein Gemeindeanteil von maximal 50.000 €.

Dies wurde mit der Ursprungsvorlage Mid/000017 zur Beratung gestellt. Die Gemeinde­vertretung Midlum konnte aus finanziellen Gründen keinen Eigenanteil im Haushalt 2010 bereit stellen.

Ausblick:

Inzwischen steht das Projekt vor der Ausschreibung, um eine bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Breitband-Infrastruktur herzustellen. Sofern die Gemeinde Midlum am Förderprogramm teilnehmen möchte, ist dies nun die letzte Möglichkeit. Nach erfolgter Ausschreibung ist eine Teilnahme nicht mehr möglich.

Zur weiteren Vorgehensweise ist nun unumgänglich, dass die Gemeindevertretung zunächst die Entscheidung über die Wertigkeit und Wichtigkeit der Breitbandversorgung in der Gemeinde trifft. Anschließend ist über die Höhe des Eigenanteils zu beschließen, der für die Schaffung einer bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Breitband-Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden kann. Die Höhe des Eigenanteils kann die Gemeindevertretung selber bestimmen. Sinnvoll wäre jedoch, einen Betrag nicht unter 10.000 € im Haushalt 2011 bereit zu stellen.

 

Die Gemeindevertretung diskutiert über die möglichen Alternativen, Internet Stick, Funkmasten und Glasfaserkabel, und über die Leistungsstärke bzw. Leistungsverringerung bei den Hausanschlussleitungen. Sie kommt überein, dass Herr Schenck als Mitarbeiter der Verwaltung in der nächsten Sitzung teilnehmen und ausführlich über diese Angelegenheit informieren solle.

 

Sie entscheidet sich, diese Vorlage zurückzustellen, um zunächst die Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsatzung abzuwarten.

 

 

Nach Beschluss der Haushaltssatzung nimmt die Gemeindevertretung den Beschlussvorschlag nochmals auf und stimmt darüber ab.


Abstimmungsergebnis: Ja      7 Stimmen      Enthaltung: 1 Stimme