Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2011:
Haushaltssatzung der Gemeinde Midlum
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird
nach Beschluss der Gemeindevertretung vom ___________________ folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 415.300,-- EUR
einem Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 428.900,--
EUR
einem Jahresüberschuss
von 0,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 13.600,--
EUR
2. im Finanzplan
mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 409.300,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 409.100,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 7.500,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 33.200,--
EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 0,--
EUR
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 310 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 310 %
2. Gewerbesteuer 360 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
25938 Midlum, den
_________________.
Der
Bürgermeister
(LS)
gez.:
Marczinkowski
Herr Schulze informiert anhand der Vorlage
Sachdarstellung mit Begründung:
Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2011 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 47.200 EURO ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können in 2011 grundsätzlich finanzielle Zuwächse auf der Ertragsseite verzeichnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2010 sind hier u.a. Erhöhungen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 52 Mio. EURO (+6,7%) und an der Gewerbesteuer und Gewerbsteuerumlage mit insgesamt 130 Mio. EURO (+20,9%) aufgeführt.
Der Städteverband SH geht in seinen neueste Steuerschätzungen von weiteren moderaten Zuwächsen aus. Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 14 TEURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um 36 TEURO schlechter dar. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
1. Steuern u. ähnl. Abgaben : 16.700 EUR (+7,2%)
2. Aufw, f. Sach- u. Dienstleistung: 16.900 EUR (+67,3%)
(u.a. Grundstücksunterhaltung)
3. Transferaufwendungen: 5.800 EUR (+4,6%)
(u.a. Amtsumlage)
4. Geschäftsaufwendungen 20.000 EUR (+100,0%)
(Breitband)
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes
orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden
aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen
angepasst.
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2011 nicht
vorgesehen. Sie ist auch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im
kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen
nach Grund- und Garantiebetrag nicht erforderlich.
Die Gemeinde erhält nach wie vor die reguläre Förderung aufgrund ihrer Realsteuerhebesätze und der Ist-Ergebnisse der eigenen kommunalen Steuerveranlagungen.
Finanzplan:
Besonderen Einfluss auf die Finanzlage der Gemeinde übt der Haushaltsansatz für die Förderung der Breitbandtechnik mit 20.000 EURO aus.
FAZIT:
Die Finanzierung der Netto-Investitionen aus den liquiden Mitteln ist zwar gewährleistet, jedoch sollte grundsätzlich im Hinblick auf die goldene Bilanzregel langfristiges Anlagevermögen einer langfristigen Finanzierung gegenübergestellt werden.
Ergänzender Hinweis zum Beratungs- /
Beschlussverfahren:
Die dieser Vorlage beigefügten Unterlagen bestehen aus folgenden Entwürfen:
- der Haushaltssatzung,
- dem Ergebnis- und Finanzplan und
- der Auflistung der Investitionsvorhaben 2011 mit
Erläuterungen.
In der anschließenden Beratung wird zunächst festgestellt, dass die Förderung der Breitbandtechnik nicht als Aufwand in den Ergebnishaushalt sondern als investive Maßnahme im Finanzhaushalt aufgeführt werden müsse, so dass eine geänderte Beschlussvorlage vorläge.
Als mögliche Einnahmequellen berät man zunächst über die Erhöhung des Grundsteuersatzes und den Verkauf gemeindeeigener Grundstücke.
Durch Streichungen in folgenden Bereichen wird der vorhandene Fehlbetrag verringert:
Gemeindeorgane Position 54210000 von 7.500,00 € auf 7.000,00 €
Gebäude-u. Liegenschaftsmanagement Position 52110000 von 3.000,00 € auf 500,00 €
Gemeindefeuerwehr Position 52510000 von 3.000,00 € auf 1.000,00 €
DRK-Pflegedienste Position 5318000 von 1.300,00 € auf 700,00 €
( der Zuschuss wurde bereits im vergangenen Jahr von 3,00 € auf 1,50€ pro Einwohner gekürzt)
Wirtschaftswege Position 52210000 von 23.000,00 € auf
auf 15.000,00 €
Breitbandförderung von 20.000,00 € auf 0,00€ (Umbuchung als Investition)
Anschließend bittet Bürgermeister Marczinkowski um Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung der Protokollführerin: Die Gemeindevertreterin Frauke Vollert hat nachträglich ihre Zustimmung zurück gezogen.