Es wird angemerkt, dass der Bürgersteig im Uasteranjstich an einigen Stellen reparaturbedürftig sei und dadurch der Sicherheitsaspekt nicht mehr in vollem Umfange gewährleistet werden könne. Der Auftrag hierfür sei bereits vergeben und müsse nur noch ausgeführt werden.

 

 

Das Abtragen der Bankette sei in einigen Bereichen erforderlich, um, z.B. im Guatingwai, stehendes Wasser zukünftig zu vermeiden. Es solle ein Ortstermin mit Herrn Hänsch vom Amt Föhr-Amrum stattfinden, um zu erörtern, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können.

 

 

Ein Anwohner aus Goting, der einen Antrag auf Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung (OGS) gestellt hatte, um eine Doppelgarage mit Hartdach neben einem Gebäude mit Reetdach errichten zu dürfen, fragt nach, weswegen ihm die Befreiung verwehrt bliebe. In anderen Fällen seien Befreiungen von der OGS erteilt worden, außerdem gäbe es verschiedene Beispiele, dass Eigentümer gegen die OGS verstießen, ohne dass die Gemeinde dagegen vorgehe.

Es wird erläutert, dass die Befreiung nicht erteilt wurde, da das Erfordernis für eine Befreiung nicht gesehen wurde. Der Eigentümer habe die Möglichkeit auch unter Einhaltung des OGS eine Garage auf seinem Grundstück zu errichten. Es wird auf die vorangegangenen Beratungen und Abstimmungen mit dem Bau- und Planungsamt sowie dem Kreis Nordfriesland verwiesen. In Bezug auf angebliche Verstöße gegen die OGS zeigen sich die Gemeindevertreter verwundert. Genauere Angaben zu den angeblichen Verstößen werden von dem Anwohner jedoch nicht gemacht, so dass diese Behauptungen nicht überprüft werden können. Das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum solle prüfen, ob in der Vergangenheit Befreiungen erteilt wurden, aus welchen gegebenenfalls Ansprüche hergeleitet werden können.