Sitzung: 11.11.2010 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet südwestlich der Straße Ohl-Dörp, beiderseits des Hardeswegs, nordöstlich des Karkenstiegs und nordwestlich des Kirchwegs wird der Aufstellungsbeschluss für eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB gefasst.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
2. Für die Aufstellung der Erhaltungssatzung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
2.1. Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt
2.2. Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
3. Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 172 Abs. 2 BauGB).
Bürgermeisterin Braun erläutert anhand der Vorlage:
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Wrixum beabsichtigt, die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB für das Gebiet südwestlich der Straße Ohl-Dörp, beiderseits des Hardeswegs, nordöstlich des Karkenstiegs und nordwestlich des Kirchwegs einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig