Auf Nachfrage wird berichtet, dass der städtische Hafenbetrieb lediglich sein neues Salz-Streu-Fahrzeug getestet habe. Es gelte weiterhin die Regelung, dass Salz lediglich im Notfall gestreut werden dürfe, wenn andere Streumaterialien nicht mehr greifen. Die Ausschussvorsitzende bittet die Presse um eine entsprechende Mitteilung in einer der nächsten Ausgaben. Ferner sollten die privaten Streufirmen angeschrieben und auf das Salz-Streu-Verbot hingewiesen werden.