Bezüglich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Nieblum ist eine erneute Zustimmung als Nachbargemeinde notwendig. Da es seit dem ersten Beschluss keine Änderungen gegeben hat, welche die Belange der Stadt Wyk auf Föhr berühren, wird das Einvernehmen erneut erteilt.