Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1.  Der Entwurf der Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) der Gemeinde Alkersum für das Gebiet der Splittersiedlung im Süden des Gemeindegebietes an der Gemeindegrenze zur Nachbargemeinde Nieblum, südöstlich des Nieblumweges (Kreisstraße K 125) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf der Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) der Gemeinde Alkersum für das Gebiet der Splittersiedlung im Süden des Gemeindegebietes an der Gemeindegrenze zur Nachbargemeinde Nieblum, südöstlich des Nieblumweges (Kreisstraße K 125) und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Süden des Gemeindegebiets der Gemeinde Alkersum liegt eine Splittersiedlung. Diese besteht  aus 4 Wohnhäusern, einer gewerblich genutzten Halle sowie einem Gebäude („Haus Nickels“), welches als Notunterkunft für Obdachlose (Schlichtwohnen) genutzt wird.

 

Derzeit gibt es insgesamt drei Standorte für Notunterkünfte auf der Insel Föhr (Alkersum, Wrixum, Wyk auf Föhr), welche sich alle im Eigentum des Amtes Föhr-Amrum befinden. Gemäß Beschluss durch den Amtsausschuss sollen diese zukünftig auf die zwei Standorte Alkersum und Wyk auf Föhr konzentriert werden, da nur diese auf Dauer planungsrechtlich, organisatorisch und finanziell aufrechterhalten werden können. Eine Reduzierung der Anzahl der Plätze für die Unterbringung ist in diesem Zusammenhang nicht angestrebt, vielmehr ist nach Angaben des Ordnungsamtes Föhr-Amrum davon auszugehen, dass zukünftig der Bedarf an Notunterkünften ansteigen wird und dementsprechend Erweiterungen der beiden Standorte ermöglich werden sollten.

 

Der vorliegende Entwurf für eine Außenbereichssatzung (gemäß § 35 Abs. 6 BauGB) wurde erarbeitet mit dem Ziel, den vorhandenen Bestand im wesentlichen festzuschreiben sowie die Nutzung als Standort für Notunterkünfte (fünf Einheiten mit zehn Plätzen im „Haus Nickels“) planungsrechtlich zu sichern und eine bauliche Erweiterung für ca. fünf zusätzliche Plätze zu ermöglichen. Eine Erweiterung der Splittersiedlung um weitere Wohngebäude soll ausgeschlossen werden.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig