Sitzung: 12.01.2011 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Stadt/001847
Beschlussempfehlung:
Zu a)
Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen den Straßen Haidweg, Strandstraße, Lerchenweg und Fehrstieg, insbesondere für das Eckgrundstück Fehrstieg / Lerchenweg wird der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. Das Verfahren wird für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Wege des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
Für die Planung werden die
folgenden Planungsziele festgelegt:
2. Im
Interesse der Rechtsicherheit und zur begrifflichen Klarstellung soll die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von
verdichteten Bauformen in Gestalt von Doppelhäusern zur Wohnraumschaffung für
die einheimische Bevölkerung erfolgen. Dies bedeutet u. a.
2.1 Wegfall der bisher festgesetzten Mindestgrundstücksgröße;
2.2 Zulassung einer Doppelhausbauweise mit maximal 2 Wohneinheiten je
Haushälfte;
2.3 Aufhebung der bisher festgesetzten Verknüpfung mit dem öffentlich
geförderten Wohnungsbau;
3. Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.
4. Von
der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung wird nach § 13a BauGB abgesehen.
5. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Zu c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
6. Der
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für das Gebiet der Stadt Wyk
auf Föhr zwischen den Straßen Haidweg, Strandstraße, Lerchenweg und Fehrstieg,
insbesondere für das Eckgrundstück Fehrstieg/Lerchenweg, und der Entwurf der
Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
7. Der Entwurf zur Planänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage. Nach kurzer Beratung werden die Punkte a), b) und c) gemeinsam abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 1 Enthaltung (a), b) und c) gemeinsam)