Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die in der Neufassung vom 19.11.2004 vorliegende 7. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr wird beschlossen.

 


StV Raffelhüschen verweist auf die Vorlage: Stadt/001485/2.

 

StV Frädrich fragt, warum die Betriebskosten für öffentliche Toiletten in der Vorauskalkulation mit 78.900 € (Anlage 1 zur Ergebnisrechnung 2003, Konto 2130) den tatsächlichen Planansatz um mehr als 50.000 € übersteigen. Herr Feddersen begründet dies mit der Notwendigkeit, Planzahlen regelmäßig bereits vor der endgültigen Verabschiedung der Haushalts- und Wirtschaftspläne in die Vorauskalkulation einstellen zu müssen. Zum Zeitpunkt der Kalkulationserstellung am 28.10.2004 waren im Entwurf des Wirtschaftsplanes beim Liegenschaftsbetrieb noch weitere Mittel für die Toilettenanlagen in der Strandstraße (38 T€) und am Minigolfplatz (12 T€) vorgesehen, die dann im Rahmen späterer politischer Beratungen wieder gestrichen wurden. Sogar in der heutigen Sitzung könnten Planansätze im Haushalts- und/oder Wirtschaftsplan noch geändert werden. In die Kalkulation müsse dies jedoch nicht mit einbezogen werden, weil durch eine später zu erstellende Ergebnisrechnung exakte Überschüsse bzw. Fehlbeträge errechnet und in die nächste Kalkulationsperiode vorgetragen würden.

 

StV Frädrich fragt des weiteren an, ob die Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer beitragsfähige Kosten seien. Herr Feddersen erläutert hierzu, dass eine Entscheidung darüber, ob bestimmte Einzelpositionen als beitragsfähiger Aufwand in die Kalkulation einbezogen werden dürfen oder nicht, mit Hilfe von Fachleuten intensiv erörtert und festgelegt worden ist. So habe bekanntlich die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH bei der Erstellung der Ergebnisrechnung 2001 maßgeblich mitgewirkt und auch im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahrens am 06.11.2003 seien die Einzelpositionen der beitragsfähigen Aufwendungen ausführlich beleuchtet worden. Zudem hat der zuständige Fachausschuss sich das vorliegende Zahlenmaterial in der Vorberatung zu eigen gemacht. StV Frädrich entgegnet abschließend, dass er dem Beschlussvorschlag dennoch nicht zustimmen könne.

 

Nach weiteren Wortbeiträgen wird die Frage gestellt, ob zur Vermeidung dieser jährlich wiederkehrenden Streitgespräche nicht über einen gänzlichen Wegfall der Fremdenverkehrsabgabe nachgedacht werden solle. Dies bedeute dann aber eine umfassende Grundsatzdiskussion, weil andere Wege der Finanzierung gefunden werden müssen. Dies sei kurzfristig aber nicht leistbar, so dass momentan der Beschlussempfehlung gefolgt werden sollte.

 

Es wird weiterhin angemerkt, dass es sich bei der Fremdenverkehrsabgabe um ein schwieriges Konstrukt handele, welches man so gerecht wie möglich gestalten solle. Daher sei ein schnelles Handeln gefordert. Als hilfreich wird in diesem Zusammenhang die im kommenden Jahr geplante Einrichtung einer Arbeitsgruppe gesehen.


Abstimmungsergebnis:  11 Ja-Stimmen

                                                  1 Nein-Stimmen

                                                  4 Enthaltungen