Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2011:

 

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Borgsum

für das Haushaltsjahr 2011

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 18. Januar 2011 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 486.600,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   481.500,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                 5.100,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                           0,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             481.700,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             447.200,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             566.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             681.400,-- EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                               500.000,-- EUR

 

 

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    280 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              280 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     340 %

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

 

 

25938 Borgsum, den 18. Januar 2011.

 

                                                                                               Der Bürgermeister

                                                                       (LS)

                                                                                               gez.: Ingwersen

 

 

 

 


Der Amtsmitarbeiter Wolfgang Schulze berichtet anhand der Vorlage. Diese ist in einigen Bereichen unrichtig und wird geändert beschlossen.

 

A: Ergebnisplan

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2011 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.100 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können in 2011 grundsätzlich finanzielle Zuwächse auf der Ertragsseite verzeichnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2010 sind hier u.a. Erhöhungen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 52. Mio. EUR (+6,7%) und an der Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage mit insgesamt 130 Mio. EUR (+20,9%) aufgeführt.

 

Der Städteverband SH geht in seinen neuesten Steuerschätzungen von weiteren moderaten Zuwächsen aus. Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt bei 29.400 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis wird der Werteverzehr des Anlagevermögens aus den Einnahmen der Gemeinde refinanziert bzw. erwirtschaftet. Folglich würden der Gemeinde für zukünftige Ersatzbeschaffungen entsprechende Rücklagen zur Verfügung stehen können.

 

Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um 17.000 EUR schlechter dar. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

1. Gewerbesteuer:                                                      +  4.100 EUR (+16,4%)

2. Schlüsselzuweisungen:                                           - 19.400 EUR (-18,35%)

3. Entnahme Schwarzdeckenrücklage                      -   6.500 EUR (-100,0%)

4. Besondere Verwaltung- und Betriebs-

    aufwendungen (hier: 650-Jahrfeier)                       - 10.000 EUR (-100,0%)

5. Geschäftsaufwendungen                                       +   3.100 EUR (+124,0%)

6. Zinsaufwendungen                                                 +   4.500 EUR (+300,0%)

    (hier: Zwischenfinanzierung Erschließung)

 

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden jedoch erhebliche Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass die Gemeinde Borgsum Ende 2011 mit gewisser Wahrscheinlichkeit ein finanziell ausgeglichenes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit vorlegen kann.

 

 

B: Finanzplan

 

Der Finanzhaushalt der Gemeinde Borgsum wird im wesentlichen durch erhebliche investive Maßnahmen beeinflusst.

 

Eine erhebliche Investition ist im Produkt 573500 (Breitbandtechnik) enthalten. Die Bereitstellung der Breitbandtechnik für das Dorf wird voraussichtlich Investitionskosten von rd. 200.000 EUR betragen. Hierauf ist allerdings eine Zuweisung in Höhe von 75 % zugesagt, sodass der Gemeindeanteil bei max. 50.000 EUR liegen wird.

 

Ferner ist im Produkt 522001 (Wohnungsbauförderung) die Erschließung des Baugebietes mit insgesamt 415.000 EUR (darin 15.000 EUR Grund- und Boden) ausgewiesen. Es wird unterstellt, dass die Grundstücke im laufenden Jahr veräußert werden.

 

Ebenso stellt im Produkt 538001 (Abwasserbeseitigung) die Mittelbereitstellung für die Erstellung eines Kanalkatasters gem. SÜVo mit 40.400 EUR eine weitere Belastung für die gemeindlichen Finanzen dar.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2011 nicht vorgesehen. Sie ist auch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nach Grund- und Garantiebetrag nicht erforderlich.

Die Gemeinde erhält nach wie vor die reguläre Förderung aufgrund ihrer Realsteuerhebesätze und der Ist-Ergebnisse der eigenen kommunalen Steuerveranlagungen.

 

Zur kurzfristigen Liquiditätssicherung erscheint ein entsprechender Kassenkredit notwendig, zumal die Liquiditätslage der Gemeinde mit einem Anfangsbestand von rd. +244.000 EUR zum Ausgleich des Finanzbedarfes nicht ausreicht.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig