Sitzung: 02.02.2011 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Stadt/001771/5
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Der Entwurf für die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für und die Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der Gmelinstraße und dem Strand, insbesondere für das ehemalige Gelände des "Paritätischen Hauses Schöneberg" bis zum Strand sowie der Entwurf der Begründung werden in der jeweils vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sowie die wesentlichen umwelt-bezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, nachdem über die wesentlichen Inhalte des Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Wyk auf Föhr Einigkeit erzielt sein wird.
Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und
über die öffentliche Auslegung zu informieren.
Dieser Punkt wurde mit Punkt 7 zusammen beraten.
Abstimmungsergebnis: Annemarie Linneweber nein
Usche Meuche ja
Dirk Hartmann ja
Erland Christiansen ja
Paul Raffelhüschen ja
Ulrich Bork ja
Peter-Boy Weber ja
Steffen Böhmig ja
Volker Stoffel ja
Heinz Lorenzen ja
Klaus Herpich ja
Dr. Silke Ofterdinger-Daegel ja
(11 Ja, 1 Nein)