Die Wahlversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wrixum hat im Januar 2011 Thies Krüger, geboren am 09.03.1976 wohnhaft Bi de Kark 15 in 25938 Wrixum, zum Gemeindewehrführer gewählt. Nach § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes ist zu dieser Wahl die Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich. Anschließend ist der Gewählte unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Gemeindewehrführer für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen.

 

Beschlussfassung:

Der Wahl von Thies Krüger zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Wrixum wird nach § 11 Abs. 3 Satz 1 des Brandschutzgesetzes einstimmig zugestimmt. Die Aufsichtsbehörde ist gemäß § 11 Abs. 3 Satz 2 des Brandschutzgesetzes über die Zustimmung durch die Gemeinde zu informieren.

Thies Krüger ist unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Wrixum für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen.

 

Die Wahlversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wrixum hat im Januar 2011 Jan Hansen, geboren am 02.10.1980, wohnhaft Bi de Kark 5 in 25938 Wrixum zum Stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt. Nach § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes ist zu dieser Wahl die Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich. Anschließend ist der Gewählte unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Stellvertretenden Gemeindewehrführer für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen.

 

Beschlussfassung:

Der Wahl von Jan Hansen zum Stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeinde Wrixum wird nach § 11 Abs. 3 Satz 1 des Brandschutzgesetzes einstimmig zugestimmt. Die Aufsichtsbehörde ist gemäß § 11 Abs. 3 Satz 2 des Brandschutzgesetzes über die Zustimmung durch die Gemeinde zu informieren.

Jan Hansen ist unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeinde Wrixum für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen.