Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein i.V. mit § 97 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird die vorliegende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 Eig VO und der Wirtschaftsplan des Städtischen Liegenschaftsbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2005 beschlossen.

 


StV Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001491/1.


Abstimmungsergebnis:  16 Ja-Stimmen