Beschluss: abgelehnt

Beschluss:

 

Dem Beschlussvorschlag des Schulleiters:

 

Der Schulleiter beschließt die Weiterführung des 8 jährigen gymnasialen Bildungsgangs an der Eilun Feer Skuul.“

 

wird nicht durch positive Stellungnahme zugestimmt.

 

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung verlässt ein Grossteil der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Schulleiter den Sitzungssaal.

 

Die Amtsvorsteherin kritisiert den verbalen Angriff auf den Schulleiter. Dieser habe mit der Zusammenführung der beiden Schulen zum Sommer letzten Jahres eine außerordentlich schwierige Aufgabe übernommen, die man ihm nicht noch zusätzlich erschweren sollte.


Frau Braun berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die folgenden Informationen sind einem Schreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 02.02.2011 entnommen. Es handelt sich hierbei um Hinweise zur Beschlussfassung über das Angebot eines acht- oder neunjährigen Bildungsgangs gemäß § 44 Absatz 3 Schulgesetz (SchulG) sowie zum weiteren Genehmigungsverfahren:

 

Bei dem Beschluss über das Angebot eines acht- oder neunjährigen Bildungsgangs gemäß § 44 Abs. 3 SchulG um einen Beschluss der Schulleiterin bzw. des Schulleiters.

 

Die Herstellung des Einvernehmens mit der Schulkonferenz erfolgt nach Aussprache, in der Gelegenheit gegeben wird das Pro und Contra der unterschiedlichen Optionen zu diskutieren, durch einen Beschluss der Schulkonferenz über den Beschlussvorschlag der Schulleiterin bzw. des Schulleiters. Die Schulkonferenz hat die Möglichkeit, in diesem Beschluss entweder ihr Einvernehmen mit diesem Beschlussvorschlag oder ihren Dissens zu erklären. Der Beschluss über das Einvernehmen oder den Dissens ist nach § 68 Abs. 6 SchulG zu fassen.

 

Die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger erfolgt durch eine Stellungnahme des Schulträgers zum Beschlussvorschlag der Schulleiterin bzw. de Schulleiters.

 

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter übermittelt ihren bzw. seinen Beschluss sowie die Äußerungen der Schulkonferenz und des Schulträgers an das Ministerium für Bildung und Kultur. Um Schulen und Eltern möglichst schnell durch die Genehmigung eine gesicherte Planungsgrundlage geben zu können, müssen die übermittelten Beschlüsse umgehend, spätestens am 23.02.2011, im Ministerium für Bildung und Kultur eingehen.

 

 

Der Schulleiter der Eilun Feer Skuul, Herr Carl Wögens, hat folgenden Beschlussvorschlag am 03.02.2011 in der Schulkonferenz zur geheimen Abstimmung gegeben:

 

„Der Schulleiter beschließt die Weiterführung des 8 jährigen gymnasialen Bildungsgangs an der Eilun Feer Skuul.“

 

Die Schulkonferenz hat den Beschlussvorschlag mit 17 Nein-Stimmen, 10 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

 

Auf Antrag eines Elternvertreters wurde anschließend über folgenden Beschlussvorschlag in geheimer Abstimmung abgestimmt:

 

„Die Schulkonferenz befürwortet die Weiterführung des 9 jährigen gymnasialen Bildungsganges an der Eilun Feer Skuul.“

 

Über diesen Beschlussvorschlag wurde mit 17 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen positiv entschieden.

 

 

 

Die Schulkonferenz hat aufgrund Rechtsunsicherheit am 22.02.2011 erneut getagt und folgenden Beschluss gefasst:

 

 „Der Schulleiter beschließt die Weiterführung des 8 jährigen gymnasialen Bildungsgangs an der Eilun Feer Skuul.“

 

Die Schulkonferenz hat dem Beschlussvorschlag mit 14 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

 

 

 

In der anschließenden kontroversen Diskussion werden diverse Argumente für und wider des Bildungsganges G8 genannt.

 

Von Seiten eines städtischen Vertreters im Amtsausschuss wird am Ende seines Stellungnahme die ausdrücklich persönliche Äußerung in Richtung des Schulleiters gemacht: „Sie tun unserer Schule nicht gut, Sie tun unseren Kinder nicht gut.“

 

Herr Schaper beantragt namentliche Abstimmung.

 

Herr Lorenzen weist vor der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt darauf hin, dass die Amtsausschuss-Mitglieder keine Weisung ihrer jeweiligen Gemeindevertretung für die heutige Abstimmung benötigen sondern ein jeder selbst die Pflicht habe, sich mit dem Thema auseinander zu setzen und nach bestem Wissen und Gewissen abzustimmen habe.


Abstimmungsergebnis:          

 

9 Ja-Stimmen

10 Nein-Stimmen

 

 

Braun, Heidi                           ja

Christiansen, Arfst                  ja

Damm, Alexander                  nein

Daniels, Cornelius                  ja

Dell Missier, Bernd                 nein

Hansen, Rainer                      nein

Ingwersen, Uwe                     ja

Juhl, Karl-Heinz                      nein

Jungclaus, Jürgen                  nein

Koßmann, Peter                     nein

Lorenzen, Heinz                     nein

Marczinkowski, Helmut         nein

Ofterdinger-Daegel, Silke      ja

Pedersen, Jens                      nein

Raffelhüschen, Paul              ja

Riemann, Gisela                    ja

Roeloffs, Christian                 ja

Schaper, Peter                       nein

Schmidt, Jürgen                     ja