Beschluss:
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Zu a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 für das Gebiet Ecke Boowen Taarep und Malnstich und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 für das Gebiet Ecke Boowen Taarep und Malnstich und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Bürgermeister
Ingwersen berichtet anhand der Vorlage.
Der vorliegende Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 wurde unter Berücksichtigung der bisherigen Abstimmungen mit dem Kreis Nordfriesland erarbeitet und enthält Festsetzungen, durch welche die Planungsziele, d.h die Bebauung der ehemaligen Baufläche 6 durch zwei Einzelhäuser, umgesetzt werden können.
Das Verfahren soll als vereinfachtes Verfahren gemäß §13 BauGB durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig