Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

Zu a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1.  Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Borgsum für das Gebiet südlich Taarepswoi zwischen Malnstich und Süüderwoi und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. .  Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Borgsum für das Gebiet südlich Taarepswoi zwischen Malnstich und Süüderwoi und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 


Bürgermeister Ingwersen berichtet anhand der Vorlage.

 

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 10.09.2009 wurde ein Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Borgsum erarbeitet, welcher die zum gleichen Zeitpunkt festgelegten Planungsziele umsetzte.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 06.08.2010 durchgeführt, die Anhörung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 30.11.2009 statt.

Im Rahmen der o.g. Verfahrensschritte sind Stellungnahmen eingegangen, die bei der Erarbeitung des vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans berücksichtig wurden. Insbesondere wurden aufgrund einer Anregung im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB die vorgesehenen Bauabschnitte II und III getauscht, so dass das Bauleitplanverfahren nun für den östlichsten Bauabschnitt des Neubaugebiets durchgeführt wird.

 

Bauamtsmitarbeiter Daniel Meer weist auf Nachfrage darauf hin, dass die Vermietung von Ferienwohnungen im Gebiet des B-Plans Nr. 6 als nicht störende Gewerbebetriebe anzusehen und somit zugelassen sind. Weiterhin können Solaranlagen auf die Dachflächen platziert werden, solange diese nicht aufgeständert werden. 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig